Die Deutsche Bundesbank erklärt Buchgeld

buchgeld

Geld, das man nicht sehen kann

Das „unsichtbare“ Geld wird in einer Art Kreislauf von Bankkonto zu Bankkonto weitergegeben, weshalb es oft als Giralgeld (aus dem Italienischen: giro = Rundreise) bezeichnet wird. Häufig spricht man auch von Buchgeld, weil es nur in den Büchern der Banken erscheint. Mittlerweile erfolgt diese Aufzeichnung fast ausschließlich in elektronischer Form. Dabei handelt es sich vor allem um täglich fällige Einlagen („Sichteinlagen“) sowie Termin- und Spareinlagen von „Nichtbanken“, d. h. Wirtschaftsunternehmen, öffentlichen Institutionen und Privatleuten. Sichteinlagen können jederzeit abgehoben werden, bestehen für die Bank also nur „auf Sicht“. Sie werden überwiegend gering oder gar nicht verzinst.

Buchgeld ist Geld, aber kein gesetzliches Zahlungsmittel

Auf den ersten Blick mag es nicht so recht einleuchten, wieso Sichteinlagen zum Geld gerechnet werden. Doch bei näherer Betrachtung sind die Unterschiede zu Bargeld nicht so groß, denn ein Sichtguthaben erfüllt die Funktionen von Bargeld. Es steht jederzeit für Umbuchungen sowie für Bargeldauszahlungen zur Verfügung. Im November 2014 war das Gesamtvolumen der Sichteinlagen im Euro-Raum mit 4.858 Milliarden Euro mehr als fünfmal so groß wie der Bargeldumlauf mit 957 Milliarden Euro.

Im Unterschied zu Banknoten und Münzen ist das Buchgeld kein gesetzliches Zahlungsmittel. Dennoch wird es im Wirtschaftsleben allgemein akzeptiert. Dies beruht insbesondere darauf, dass das Buchgeld jederzeit wieder in Bargeld umgewandelt werden kann. Umkehrt wird Bargeld zu Buchgeld, wenn es auf ein Konto eingezahlt wird (z. B. die Tageseinnahmen im Einzelhandel). Umwandlungen von Buchgeld in Bargeld und umgekehrt sind also gängige Praxis. Der gesamte Geldbestand der Nichtbanken – Bargeld plus Buchgeld – bleibt dabei unverändert.

„Transport“ von Buchgeld – Organisation des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

Damit das Buchgeld seine Funktion als Zahlungsmittel erfüllen kann, sorgt das Bankensystem für seinen Umlauf zwischen den Konten. Bargeldlose Zahlungen gehen immer „stofflos“ vor sich, also durch Übermittlung der Zahlungsinformation und Buchungen auf den Konten. Der Kontostand des Zahlers wird vermindert, während sich jener des Zahlungsempfängers erhöht. Wenn beide ihre Konten bei verschiedenen Banken haben, muss die Zahlung von diesen beiden beteiligten Banken transportiert und gebucht werden.

Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

Beim Zahlungsverkehr wird zwischen Massen- und Individualzahlungsverkehr unterschieden. Im Massenzahlungsverkehr werden nicht so eilige Zahlungen mit zumeist nicht hohen Beträgen abgewickelt. Das sind Zahlungen des täglichen Lebens (z. B. Bezahlen von Telefonrechnungen, Gehältern oder Mieten). Beim Individualzahlungsverkehr handelt es sich meist um Zahlungen mit hohen Beträgen, die innerhalb von Sekunden abgewickelt werden.

Massenzahlungsverkehr

Eine Zahlung kann direkt zwischen zwei Banken verrechnet werden, wenn die eine jeweils ein Konto bei der anderen hat (Korrespondenzbankgeschäft). Ist dies nicht der Fall, muss entweder eine weitere Bank oder ein Clearinghaus zwischengeschaltet werden. Die weitere Bank bzw. das Clearinghaus sorgt für Weiterleitung der Zahlungsinformation und Buchung auf den Konten der beteiligten Banken. Die Banken versuchen, den bargeldlosen Zahlungsverkehr so zu organisieren, dass das Geld möglichst lange im eigenen Haus bzw. in der eigenen Bankengruppe bleibt. Daher haben sich die Banken gleicher Bankengruppen zu Gironetzen zusammengeschlossen, innerhalb derer die Zahlungen zwischen den angeschlossenen Banken ausgetauscht und gebucht werden.

Die deutschen Gironetze sind miteinander verbunden und ermöglichen so eine Weiterleitung der Zahlung an Banken anderer Bankengruppen. Alternativ können die Zahlungen über Clearinghäuser wie zum Beispiel STEP2 der Euro Banking Association ausgetauscht und gebucht werden. Zur Unterstützung des bargeldlosen Massenzahlungsverkehrs betreibt auch die Deutsche Bundesbank ein eigenes Clearinghaus (Elektronischer Massenzahlungsverkehr EMZ bzw. SEPA Clearer). Auch Banken ohne Einbindung in die deutschen Gironetze haben über dieses Clearinghaus Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr mit allen übrigen Banken in Deutschland und Europa.

Die Bedeutung der Clearinghäuser hat mit der europaweiten Ausrichtung des Massenzahlungsverkehrs im Rahmen der SEPA-Einführung stark zugenommen. Um sicherzustellen, dass alle europäischen Banken erreicht werden können, sind die Clearinghäuser untereinander verbunden.

Individualzahlungsverkehr über TARGET2

TARGET steht für Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System und ist das Zahlungsverkehrssystem der Zentralbanken des Eurosystems. Es dient der Abwicklung eilbedürftiger Euro-Zahlungen in Echtzeit. TARGET wurde mit der Einführung des Euro Anfang 1999 in Betrieb genommen und zwischen November 2007 und Mai 2008 Schritt für Schritt durch TARGET2 abgelöst. TARGET2 ist eine technische Weiterentwicklung des ursprünglichen Systems und wurde von der Deutschen Bundesbank, der Banque de France und der Banca d’Italia entwickelt, die es auch betreiben. Eigentümer sind die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken der Euro-Länder.

Über TARGET2 sind alle Banken im Euro-Raum direkt oder indirekt miteinander verbunden, mittelbar können auch viele weitere Banken in aller Welt erreicht werden. Das computergestützte System wird von den Zentralbanken für die Abwicklung geldpolitischer Geschäfte genutzt, beispielsweise für die Auszahlung von Krediten an die Banken. Diese nutzen TARGET2, um eilbedürftige Individualzahlungen abzuwickeln. Ein Beispiel ist, dass ein Unternehmen für den Kauf eines Grundstücks einen großen Euro-Betrag an ein anderes Unternehmen überweisen muss. Mit Hilfe von TARGET2 können solche Aufträge in Sekundenschnelle („in Echtzeit“) vorgenommen werden. Dazu werden Buchungen auf den Konten der an dieser Transaktion beteiligten Geschäftsbanken bei den Zentralbanken des Eurosystems vorgenommen. Weiter nutzen die Geschäftsbanken TARGET2, um Zahlungen untereinander abzuwickeln. Ein Beispiel ist eine Euro-Zahlung, die sich aus einem Devisengeschäft ergibt, oder aus einem Interbankenkredit, wenn eine Geschäftsbank einer anderen einen Kredit gewährt hat.

Außerdem wird TARGET2 von Betreibern anderer Systeme aus der Finanzbranche genutzt, um ihre Buchungen auf den Bankenkonten in TARGET2 vorzunehmen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Systeme, die Wertpapiergeschäfte verrechnen. Der Preis für ein gekauftes Wertpapier wird über TARGET2 bezahlt. Auch das Massenzahlungsverkehrssystem der Deutschen Bundesbank nutzt TARGET2 für die Buchung der zwischen den Banken ausgetauschten Zahlungen. Die sekundenschnellen Zahlungen, die das System ermöglicht sowie die vielen Möglichkeiten zur Liquiditätssteuerung in TARGET2 (z. B. das Setzen von Limiten, die Reservierung von Geldbeträgen für bestimmte Zahlungen), schaffen eine wichtige Grundlage sowohl für ein effizientes Liquiditätsmanagement der Geschäftsbanken als auch für die Umsetzung der Geldpolitik des Eurosystems. Über TARGET2 fließen pro Tag im Durchschnitt rund 350.000 Zahlungen im Wert von circa 2,5 Billionen Euro. Das entspricht in etwa dem deutschen Bruttoinlandsprodukt. Während eines Jahres werden von TARGET2 knapp 90 Millionen Zahlungen im Gesamtwert von rund 600.000 Milliarden Euro abgewickelt.

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA)

[+] Euro-Zahlungsverkehrs- raum SEPA Im baren Zahlungsverkehr besteht mit dem Euro bereits seit 2002 eine gemeinsame Währung und ein einheitliches Zahlungsmittel in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Um dies auch im bargeldlosen Zahlungsverkehr zu erreichen, wurden Verfahren entwickelt, um Überweisungen und Lastschriften in Euro zu vereinheitlichen. Dies sind die SEPA-Instrumente (SEPA steht für Single Euro Payments Area). Im SEPA-Raum wird nicht mehr wie bisher zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Auch Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen sollen innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums ebenso schnell, sicher und effizient abgewickelt werden wie im Heimatland. Für die grenzüberschreitende Kartennutzung sind einheitliche Kartensysteme notwendig. Auf dem deutschen Markt werden ab April 2015 neue Verarbeitungssysteme für die Abwicklung von Kartenzahlungen eingeführt. Diese beruhen auf europaweiten Standards und ermöglichen die Abwicklung von SEPA-Zahlungen. An SEPA nehmen Zahlungsdienstleister aus den Ländern der Europäischen Union, aus Island, Monaco, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz teil.

IBAN und BIC

Seit Februar 2014 ist bei bargeldlosen Zahlungen in Euro (Überweisungen und Lastschriften) anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (International Bank Account Number) zu verwenden. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen ist bis Februar 2016 zusätzlich auch noch der BIC (Business Identifier Code) nötig. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen noch bis Februar 2016 die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen verwenden. Die Banken wandeln diese in die IBAN um. Die IBAN und der BIC wurden eingeführt, um den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu erleichtern.

Die IBAN ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich aufgebaut, besteht aber aus maximal 34 Stellen, wobei die ersten vier Stellen einheitlich festgelegt sind. Jedem Konto lässt sich eindeutig eine IBAN zuordnen. In Deutschland wird die IBAN mit 22 Stellen dargestellt und ist wie folgt aufgebaut:

Die ersten beiden Stellen geben die Länderkennung wieder, gefolgt von zwei Prüfziffern sowie der achtstelligen deutschen Bankleitzahl. Die letzten zehn Stellen sind für die Kontonummer vorgesehen. Wenn die Kontonummer weniger als zehn Stellen umfasst, wird sie rechtsbündig gesetzt und die „fehlenden“ Plätze zwischen ihr und der Bankleitzahl mit Nullen aufgefüllt.

Der BIC (auch SWIFT-Code) ist eine internationale Bankleitzahl. Die ersten vier Stellen bezeichnen die Bank. Darauf folgen die Länderkennung und eine zweistellige Orts-/Regionalangabe. Die letzten drei Stellen können für Filialbezeichnungen genutzt werden oder frei bleiben, womit der BIC entweder acht oder elf Stellen umfasst.

Quelle: https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Dossier/Service/schule_und_bildung_kapitel_3.html?notFirst=true&docId=147648

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Ein Kommentar

  1. BA BA

     /  10. Februar 2017

    Jedes Mal wenn ein Mensch für die PERSON mit NAME ($17HGB) einen Zettel mit 4 Ecken (Kreditvertrag z.B.) unterschreibt, erschafft gerade beim Kreditvertrag die Bank das „Geld“ aus dem Nichts. Dieses Geld ist das Geld der PERSON, die unterschrieben hat! Die Bank klammert diesen Betrag deshalb immer in eckigen Klammern [] bzw. latent in Kästchen (wobei einfach nur die untere und obere Linie der eckicken Klammern verbunden sind) ein. Einzig der Eintrag ins Grundbuch ist außerhalb der Klammern. Für die unterschreibt der Mensch. Damit die Bank eine Unterschrift hat, sich das Grundstück anzueignen.
    Für den Betrag wurde aber nicht unterschrieben, denn das wäre Betrug. Jetzt kommt aber die konkludente Handlung zum Tragen, dass die Bank eine Rückzahlung fordert, welche ihr nicht zusteht und wir dieses eben aus Unwissenheit leider dann beginnen. Damit wird unsere echte Arbeitsleistung (Arbeit erzeugt Wärme und wird in kWh gemessen) nun an die Bank übertragen, die Nichts als nur eine Summe in ihr Buchungsprogramm getippt hat. Niemandem Geld wurde verliehen. Umgekehrt hätte die Bank das Geld einem tatsächlich in die Hand drücken müssen. Es wurde vom Strohmannkonto der BIZ in Basel (Bale-Bal-Baal) abgehoben. Da es aber keine Banknoten, also kein gesetzliches Zahlungsmittel in Form von Banknoten gibt, sondern nur wertlose Kunstobjekte mit aufgedrucktem Copyrightsymbol, satanistischen Drudenfüßen und Zahlen, könnten sie es eh nur in Form von Münzgeld ausgeben. Dieses hat die Bundesbank aber auch auf Ihrer Seite beschrieben, ist beschränkt:
    Zitat:
    In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen.“
    Damit haben wir seit der Abschaffung der DM-Banknote schon lange nur noch ein gesetzliches Zahlungsmittel in Form von Münzgeld und den DM-Banknoten, die noch die schlauen Menschen behalten haben.
    Behaltet Eure DM-Banknoten und besorgt Euch Edelmetalle oder Getreide, Holz.
    Ich habe gerade beim Füllhorn 25kg Linsen bestellt. Die entgiften nach Galina Schatalova (wir fressen uns zu Tode) sogar Plutonium. Man kann diese auch keimen lassen, schmecken als gemischter Salat oder einzeln sehr gut.

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