Die Bundeswehr sieht in „Pokémon Go“ eine Bedrohung

Die Bundeswehr rüstet sich gegen die vom Augmented-Reality-Spiel Pokémon Go von Entwickler Niantic Labs ausgehenden mannigfaltigen Gefahren. Im „Sicherheitshinweis Nr. 02/2016“ informiert das Verteidigungsministerium über „Sicherheitsvorkommnisse“ und rüstet sich gegen Spionage und mögliche Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit der Mini-Monster-Jagd.

Pokémon Go: Die Bundeswehr sieht sich bedroht

Der Verteidigungsfall ist bereits eingetreten: Spätestens, nachdem drei irregeleitete Monsterjäger sich während eines Übungsschießens mit scharfer Munition auf eine Schießbahn der Bundeswehr auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Bergen verirrten, ist die Truppe von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen alarmiert. Die Entschuldigung der Drei, man sei beim Spielen in der Lüneburger Heide vom rechten Weg abgekommen und habe beim Blick auf das Handy-Radar nicht darauf geachtet, wo man sich aufhalte, ließ die Bundeswehr nicht als akzeptable Verteidigung gelten. Vielmehr machte man sich daran, die sich aus der bedrohten Sicherheitslage ergebenden Konsequenzen für die Truppe zu ziehen.

Die haben sich nun in Form einer Dienstanweisung manifestiert. Darin ziehen die Autoren nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ den Schluss, dass der Pokémon Go-Hype Sicherheitsinteressen der Bundeswehr unmittelbar berühren könne. Von Seiten der Spionageabwehr hieß es, dass sich feindliche Agenten als „Pokémon“-Jäger tarnen könnten, um so ungehindert Fotos von militärisch geschützten Anlagen zu schießen. Zudem sei die Truppe selbst bedroht, da selbst spielende Soldaten und Bundeswehrangehörige für GPS-Ortung aufspürbar seien und durch über soziale Medien verbreitete Fotos selbst ihren Standort aufdecken könnten.

Pokémon Go, so das Urteil der besorgten Beamten im Verteidigungsministerium, sei daher geeignet, „die militärische Sicherheit von Einrichtungen und Liegenschaften sowie die persönliche Sicherheit der sie nutzenden Bundeswehrangehörigen“ zu gefährden. Die Konsequenz daraus: Das Wachpersonal wird angewiesen, bestehende Film- und Fotografierverbote streng durchzusetzen. Wer sich nicht daran halte, solle mit „geeigneten Maßnahmen“ am Weiterspielen gehindert werden. Und „Pokémon Go“-Spielen während der Dienstzeit ist und bleibt wegen der wehrkraftzersetzenden Folgen natürlich verboten.

Pokémon Go ging Anfang Juli in den USA, Neuseeland und Australien an den Start. Nach und nach folgten weitere Märkte. Derzeit ist das Spiel in 32 der 100 insgesamt Länder verfügbar, in denen Apple und Google ihre Apps anbieten. Die Download-zahl hat vor wenigen Tagen die Grenze von 75 Millionen überschritten.

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