Zum Schweizer Nationalfeiertag – der Rütlirapport General Guisans | 01.08.2015 | http://www.kla.tv
Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, herzlich willkommen auf Klagemauer.tv. am 1. August 2015, dem Nationalfeiertag der Schweiz. Grund genug um auf ein Ereignis zurückzublicken, das genau heute vor einer Woche, am 25. Juli, sein 75-jähriges Jubiläum feierte: nämlich der berühmte Rütlirapport von General Guisan. Dieses Ereignis gilt selbst unter Historikern, die es als angebliches „Rütli-Mythos“ runterspielen wollen, unbestritten und zu Recht als historischer Wendepunkt in der Schweizer Geschichte. Was genau war geschehen?
Den Hintergrund bildete die Tatsache, dass die Schweiz im 2. Weltkrieg nach dem Fall Frankreichs am 22. Juni 1940 komplett von den Achsenmächten – dem Deutschen Reich und Italien – eingeschlossen war. Ein Angriff auf die Schweiz konnte nicht ausgeschlossen werden. Dies bewirkte in Teilen der schweizerischen Öffentlichkeit eine Panik, die auch den Bundesrat ergriffen zu haben schien: Am 25. Juni 1940 hielt der Aussenminister und damalige Bundespräsident Marcel Pilet-Golaz eine Radioansprache, um die Gemüter zu beruhigen. Da Pilet-Golaz jedoch von «Anpassungen» an das «Neue Europa» sprach, konnte man daraus eine Aufforderung herauslesen, sich mit den Achsenmächten zu arrangieren.
So beschloss General Henri Guisan, Oberbefehlshaber der Schweizer Armee, auf der historischen Stätte des Rütli einen Appell an sämtliche höheren Offiziere und damit auch an das verunsicherte Schweizer Volk zu richten. Er informierte sie über den sogenannten Reduit-Plan. Das ist ein System aus militärischen Verteidigungsanlagen in den Schweizer Alpen. Während des Zweiten Weltkrieges wurde es zum Inbegriff des Widerstands der Schweiz gegen das Deutsche Reich.
Der General soll sich bei seiner frei gehaltenen Ansprache nicht an das Manuskript gehalten haben. Deshalb ist auch nicht dokumentiert, was Guisan schlussendlich genau gesagt hat. Doch klar ist, dass General Guisan Volk und Armee zum unbedingten Widerstand aufrief. Auf der Rückfahrt sei ein Befehl verteilt worden, in dem die Truppe aufgefordert wurde, ihr Ohr nicht jenen zu leihen, die zum Aufgeben geneigt waren und dementsprechende Nachrichten verbreiteten. Vielmehr sollte sie an die eigene Kraft zum erfolgreichen Widerstand glauben.
Die Achsenmächte sollen gegen die Kundgebung des Generals, die sie als Aufhetzung der öffentlichen Meinung gegen ihre Länder verstanden, protestiert haben.
Unbestritten ist, dass der Rütlirapport im kollektiven Bewusstsein der Schweiz einen besonderen Platz als Manifestation eines unbeugsamen Unabhängigkeitswillens in schwerer Zeit erhielt.
Verehrte Damen und Herren, auch wenn wir es heute nicht mehr mit einer militärischen Bedrohung zu tun haben, wie anno dazumal im Jahr 1940, so können die Parallelen zu heute doch klar gezogen werden. Zwar sind es heute nicht die sogenannten Achsenmächte, doch auch heute soll die Schweiz – ob gewollt oder ungewollt – in die Europäische Union gezwungen werden. Da ein EU-Beitritt via Volksabstimmung chancenlos ist, manipulieren „EU-verbündete Bundesräte“ die Schweiz via Salamitaktik in die EU. Unbemerkt soll die Schweiz – v.a. mit einem sogenannten „Rahmenabkommen“ – grosse Teile des EU-Rechts automatisch übernehmen. Sehen Sie dazu im Anschluss an diese Sendung den Dokufilm: „Mit einem «Rahmenabkommen» soll es zum EU-Schleichbeitritt kommen“.
Auch heute scheint es wiederum nur einen Ausweg zu geben, damit die Schweiz nicht von einem übermächtigem Apparat wie der EU geschluckt wird. General Guisan erklärte damals – ich zitiere: „dass unsere Unabhängigkeit und all das, was wir als unverwechselbar schweizerisch empfinden, nur durch die Bereitschaft zu bedingungslosem Widerstand zu bewahren ist.“ Und weiter, dass dieser Widerstand gegen die Arglist und dem Wechsel der Entwicklung möglich sei. Wer sind diejenigen, die diesen Widerstand im Geiste General Guisans fortführen und das Schweizer Volk vereinigen? In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine guten Abend und Nationalfeiertag. Auf …
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von dd.
Quellen/Links:
– https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BC…
– http://www.solothurnerzeitung.ch/schw…
– http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D1…
– http://www.ruetli.ch/sites/default/fi… (Seite 3)
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Dieser verlangte Wahnsinn an die Schweiz ist bereits mittels Hochverrat in den EU-Mitgliedsländern schlagend 😦
Darauf gibt es nur eine Antwort – Austritt aus der EU!!!!
Bitte das folgende Video genau anhören!
Alarmstufe ROT
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Mit einem «Rahmenabkommen» soll es zum EU-Schleichbeitritt kommen | 01.07.15 | kla.tv
Mit einem «Rahmenabkommen» soll es zum EU-Schleichbeitritt kommen
Und so wird das gemacht: 1. Vorgeschichte
1.1 Obwohl Volk und Stände am 6. Dezember 1992 mit Rekord-Stimmbeteiligung von 78,7 Prozent den EWR/EU-Vertrag abgelehnt haben, hält der Bundesrat am «strategischen Ziel EU-Beitritt.» fest. Das im Frühjahr 1992 in Brüssel gestellte Beitrittsgesuch wurde bis heute nicht zurückgezogen.
1.2 Im Volk verliert der EU-Beitritt markant an Anziehungskraft. Gemäss ETH-Umfrage heissen heute noch 16 Prozent der Schweizer Bevölkerung den EU-Beitritt gut.
1.3 Auch Bundesbern weiss: Der EU-Beitritt wäre in einer Volksabstimmung chancenlos. Deshalb wird ein indirekter Weg zur EU-Mitgliedschaft gesucht. Bundesbern spricht ständig von der «Erneuerung des bilateralen Wegs». Doch der Bundesrat will, dass die Schweiz grosse Teile des EU-Rechts automatisch übernimmt — ohne Schweizer Mitsprache. Die Schweiz geriete damit in die Position eines Brüssel untergebenen Landes. 2. Das Verhandlungsmandat: Ein Unterwerfungsvertrag
2.1 Am 21. Dezember 2012 teilte der damalige EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso der Schweiz brieflich mit: Weitere bilaterale Vereinbarungen zwischen Brüssel und Bern seien nur noch möglich, wenn Bern der «institutionellen Einbindung» der Schweiz in die EU-Strukturen zustimme.
2.2 Wenig später schlug der Bundesrat der EU-Kommission vor, die «institutionelle Ein-2, 2- bindung» in einem «Rahmenvertrag» zu regeln, der für alle (jetzigen und künftigen) bilateralen Vereinbarungen zwischen Bern und Brüssel verbindlich sein soll.
2.3 Nach Vorverhandlungen auf Diplomaten-Ebene wurden am 13. Mai 2013 in einem sog. «Non-Paper» die drei Eckpfeiler des von der Schweiz der EU vorgeschlagenen Rahmenabkommens festgelegt:
2.4 1. Die Schweiz hat alle EU-Beschlüsse zu Sachbereichen, die in heutigen und künftigen bilateralen Verträgen geregelt werden, automatisch zu übernehmen (faktisch: Übernahme des acquis communautaire).
2.5 2. Die Schweiz hat den EU-Gerichtshof anzuerkennen als höchste, unanfechtbare richterliche Instanz bei Meinungsverschiedenheiten zur Auslegung von bilateralen Verträgen.
2.6 3. Sollte die Schweiz Entscheide des EU-Gerichtshofs — z.B. wegen eines davon abweichenden Schweizer Volksentscheids — einmal nicht übernehmen können, dann soll die EU gemäss Bundesrat das ausdrückliche Recht erhalten, Sanktionen (also Strafmassnahmen) gegen die Schweiz zu erlassen.
2.7 Die Schweiz nimmt mit diesen drei Zugeständnissen an die EU einen derart weitgehenden Souveränitätsverzicht in Kauf, dass der vorgesehene Rahmenvertrag wahrhaftig den Charakter eines Unterwerfungsvertrags annimmt.
2.8 Staatssekretär Yves Rossier, der im Auftrag des Bundesrats die Verhandlungen mit der EU führt, verhehlte die Bereitschaft der Schweiz zur «automatischen Übernahme» von EU-Recht nie (Rossier wörtlich: «Ja, es sind fremde Richter, aber es geht auch um fremdes Recht», NZZ am Sonntag, 19. Mai 2013). 3. Personenfreizügigkeit: Bundesrat gibt EU Vorrang
3.1 Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände der Schweiz mit ihrem Ja zur Initiative gegen die Masseneinwanderung den Bundesrat zu einer Neuaushandlung der Personenfreizügigkeit mit der EU innert drei Jahren verpflichtet.
3.2 Solche Neuverhandlungen kann jeder Vertragspartner auf der Grundlage von Art. 14 und Art. 18 des Freizügigkeitsabkommens verlangen, wenn sich die Verhältnisse gegenüber den bei Vertragsabschluss festgehaltenen Annahmen deutlich verändert haben.
3.3 Der in der Volksabstimmung angenommene Verfassungsartikel hält fest, dass die Schweiz mittels Festlegung von Kontingenten sowie des Inländer-Vorrangs auf dem Arbeitsmarkt wieder eigenständig über die Einwanderung ins eigene Land entscheidet.
3.4 Eigenmächtig hat der Bundesrat den ihm vom Volk erteilten Verhandlungsauftrag so erweitert, dass nur eine solche Regelung mit Brüssel in Frage komme, welche die Zustimmung der EU geniesse — eine grobe Verfälschung des Abstimmungsergebnisses.
[…]
von Klagemauer.TV & Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt
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Quellen/Links:
Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt
Postfach 54
8418 Flaach
info@eu-no.ch
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