:Nürnberger Kodex: ALLE Experimente am Menschen – erfordern freiwillige Zustimmung desselben, ohne List oder Vortäuschung – sondern aufgrund von ausreichender Kenntnis. Der Kodex ist für alle Experimentalbereiche anwendbar!!! BITTE teilen!

w3000-Nachsatz: 5.3.2022 – es wird behauptet, dass für alle 10 Punkte des Nürnberger Kodex die Todesstrafe verlangt wird, so der Nürnberger Kodex 1947″ übergangen bzw. missachtet und daher dagegen verstoßen werden würde. Da eine Todesstrafe in JEDEM FALL strikte abzulehnen ist, diese auch in den Onlineausführungen des Nürnberger Kodex 1947 nicht zu finden ist, soll dies aber dennoch mit Nachdruck angeführt sein. Es gibt andere Möglichkeiten um solchen Straftätern das Handwerk zu legen!

!!Die Todesstrafe ist in keinem wie immer auch geartetem Fall zu befürworten – also IMMER abzulehnen!!


Auslegung von AnNijaTbé

Beim Nürnberger Kodex, den man kennen sollte und bei allen Entscheidungen für Experimente am eigenen Leben immer beachtet werden sollte, geht es um: // medizinische, psychologische und andere Experimente am Menschen//, diesbezüglich gilt es klar zu machen was der Begriff Experiment beinhaltet – man achte dabei vor allem auf die >empirische Gewinnung von Daten< das bedeutet, dass man keine Ahnung vom Ergebnis hat.

Wikipedia sagt dazu: //Ein Experiment (von lateinisch experimentum „Versuch, Beweis, Prüfung, Probe“) im Sinne der Wissenschaft ist eine methodisch angelegte Untersuchung zur empirischen Gewinnung von Information (Daten). Experimente werden in vielen Wissenschaften benötigt und durchgeführt, beispielsweise in Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Medizin, Psychologie und Soziologie. Meist sind Zählungen oder Messungen ein wichtiger Teil des Experiments.//

Ein Experiment wird also benutzt, um etwas, was man noch nicht weiß, herauszufinden!

In der Psychologie und der Medizin geht es also um Experimente, mit denen man herausfinden will, wie der menschliche Körper, die Seele/Psyche, oder der menschliche Geist, auf ein beliebiges Experiment reagieren wird.

Wohlgemerkt, ein Experiment ist kein Akt der Heilung, kein Akt des WISSENS, sondern ein Akt, beruhend auf Vermutung und NICHTWISSEN!!!

Sind daher auch Impfung oder Operationen Experimente?
Natürlich, sind das auch Experimente, denn niemand kann wissen, wie der Mensch darauf reagieren wird, ist doch jeder Mensch einmalig und Individuum, also ein Unteilbares bestehend aus Leib, Seele und Geist.

Daher übernimmt kein Arzt auf dieser Welt die Verantwortung für das, was er selber tut, sondern gibt diese an den Patienten ab, der noch weniger weiß, als der Arzt, welcher eventuell das vorgesehene Experiment schon öfter vorgenommen hat und daher empirische Kenntnis davon besitzt. Doch selbst dafür übernimmt er NIEMALS die Verantwortung, denn seine Kenntnis kann sich auch auf das Unheil beziehen, das er bewusst und wissentlich einsetzt – was natürlich als kriminell ahndbar ist – so nicht der Patient mit seiner Unterschrift die Verantwortung für seine eigene, allenfalls sogar „Tötung“, übernommen hat und damit den Arzt schon im vorweg von jeglicher Schuld freispricht!!!!

Mit DEINER Unterschrift, lieber Mitmensch, gibst du dem Arzt, dem Psychiater, auch dem Richter (etc.) das Recht, an deinem Körper, deinem Geist und deiner Seele Experimente vorzunehmen, sei dir dessen bitte immer bewusst! DU sollst (mit deiner Unterschrift) selber dafür verantwortlich sein, was DIR ein anderer “antut“!!!

Wenn das Ergebnis eines Eingriffs in die seelisch/geistig/körperliche Gesundheit eines Menschen im VORAUS nicht eindeutig geklärt, ja beweisbar ist, kann mit Bestimmtheit sogut wie jeder Eingriff, als Experiment definiert werden, da es niemals möglich ist im Voraus jegliche Reaktion erfassen, oder ein bestimmtes Ergebnis vorhersehen zu können.

Es sei denn es handelt sich um reine Naturgesetze, also um Gesetzmäßigkeiten, die bereits studiert und belegt wurden und daher unwiderlegbar KEINE Experimente sind!!! – :Ursache und Wirkung:

Im Nürnberger Kodex heißt es, die Einwilligung für Experimente am eigenen Körper betreffend: //Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben…// Diese Erläuterung und deren Fortführung (siehe unten), wird durch die Bedeutung des Begriffs „Person“ ad absurdum geführt!

Denn „keine Sache“ (Person) ist fähig, für eine Einwilligung ausreichende Kenntnis zu besitzen, bzw. um eine diesbezügliche Entscheidung treffen zu können!

Dank Saheike, für den Hinweis auf den Nürnberger Kodex, das sollte wirklich jeder wissen, juristisch ist jedoch diesbezüglich auch daran zu denken, dass der Mensch durch die Person (den Strohmann), juristisch als Sache gehandhabt wird, für die eine andere Person die Pfandrechte besitzt.

Wer ist also wirklich handlungsfähig?
Natürlich nur der Mensch!
Trachte also danach ein Mensch zu sein
und entscheide nach eigenem GUTDÜNKEN!

Im Nürnberger Kodex geht es jedoch nur um den Menschen und so muss dieser Kodex auch gehandhabt und gesehen werden, denn der Kodex selber schließt Betrug, List, Vortäuschung etc. aus, somit auch die Vortäuschung, dass der Mensch eine Person ist!!!

Nur ein Mensch kann beurteilen oder zustimmen was mit ihm geschehen darf oder nicht, so er überhaupt ausreichende Kenntnis über ein geplantes Experiment mit ihm besitzt und dessen Folgen absehen kann. Ist es doch mehr als zweifelhaft, ob Ärzte selber immer dazu imstande sind, die Folgen ihrer Handlungen abzusehen, da ja der größte Teil medizinischer Kenntnisse auf Hypothesen und nicht auf Wissen beruht, wie soll also ein Mensch in Unkenntnis und Angst ums eigene Leben, richtig für sich selber entscheiden können?

Mein Rat wäre; bei Zweifel und grobem Unbehagen für einen medizinischen Eingriff (Operation), oder ein sonstiges Experiment an ihm, dieses zunächst nicht zu erlauben und sich bei anderen Fachleuten schlau zu machen.

Kein Kind ist dazu in der Lage medizinische Eingriffe wie im Kodex gefordert: //…in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können// … wer kann also für sein eigenes Leben in das psychologisch oder physisch eingegriffen werden soll, eine Entscheidung treffen, die den Forderungen des Kodex gerecht wird?

Ausgeschlossen von diesem verlangten Urteilsvermögen im Nürnberger Kodex ist automatisch jedes Baby, jedes Kind und zwar total. Wer trägt also die Verantwortung für die üblichen Impfungen, der Arzt jedenfalls nicht, denn er wird dir niemals eine diesbezügliche Erklärung unterschreiben, probiere es doch aus, es ist der beste Schutz für dein Kind. Jeder Arzt trachtet danach, die medizinische Verantwortung für die Kinder an die Eltern abzugeben, welche einzig für jeden Missgriff der Ärzte in letzter Konsequenz geradestehen müssen – das ist ziemlich übel!   http://www.impf-report.de/upload/pdf/Infoblatt/impferklaerung.pdf

Wie schon oben gesagt, überträgt JEDER Arzt, jeder EXPERIMENTATOR die Verantwortung, für seine eigenen Handlungen, auf Personen und Menschen, die keine Ahnung davon haben, was man mit ihnen vor hat!!! Das ist in höchstem Maße unethisch, ja als KRIMINELL anzusehen. Auch widersprechen derartige Handlungsweisen dem Nürnberger Kodex und sind daher VERBOTEN!

Liebe Mitmenschen, damit haben wir ein Werkzeug, das jeder gebrauchen kann und jederzeit, jedem EXPERIMENTATOR vorgelegt werden kann. Der Arzt und jeder EXPERIMENTATOR muss als Mensch unterschreiben, dass er alle Punkte des Nürnberger Kodex selber erfüllt und daher die Verantwortung für seine Handlungen tragen kann!

*

Fazit: Der Nürnberger Kodex wird nicht nur in der Medizin, sondern für alle EXPERIMENTE, für die es keine Zustimmung vom einzelnen Menschen direkt gibt, schlagend und muss daher auch bei Klagen als unumstößliches Faktum gehandhabt werden.

Jedes Experiment verlangt also laut Nürnberger Kodex eine vorauseilende Zustimmung jedes Menschen, den es betrifft.

Folgende Experimente laufen bereits OHNE jegliche Zustimmung fast ALLER betroffenen Menschen und deren Personen:

  1. Handystrahlung, Veränderung des Stromes, 3G, 4G, WLAN und Smart etc.- alle technischen Bereiche die dafür verwendet werden, um einen direkten experimentellen Eingriff durch Permanentüberwachung im Leben der Menschen zu erreichen.
  2. Chemtrailsausbringung, Experimente mit dem Wetter und der Luft, welche als Atemluft dieser Experimente direkt in den menschlichen Körper eingreift und diesen, ohne dessen Einwilligung verändert.
  3. Schulmedizin, soweit sie auf Hypothesen beruht, sind alles nur Experimente.
  4. Chemotherapie im speziellen ist als 98% tödlich erwiesen – daher experimentell kriminell.
  5. Impfungen sind reine Experimente, ohne vorhersagbare bestimmte Folgen.
  6. Subliminals in Film, Musik, Fernsehen und Radio, sind Experimente mit der Psyche und dem Geist der Menschen.
  7. Religionsunterricht, ist eine geistige Indoktrinierung und ebenfalls als Experiment anzusehen, da die Auswirkung an der Psyche unabsehbar ist.
  8. Geschichtslügen, greifen tief in die Seele/Psyche der Menschen ein, sie sind ethische Experimente zu Veränderung der genetischen Wurzeln, sie schließen immer weitere Lügen und Experimente ein und dienen lediglich zu Vormachtstellung der Lügner oder deren Auftraggeber.
  9. Lügen in Mainstream und Studien, sind Experimente am Gesamtgeschehen, ebenfalls zur Veränderung der genetischen Wurzeln und Abkehr von allem was als natürlich anzusehen ist. Abkehr von der Natur!
  10. Jegliche verschwiegene Manipulation an Leib, Seele und Geist der Menschen ist als verbotenes Experiment, laut Nürnberger Kodex, anzusehen und als rechtswidrig zu verfolgen!

AnNijaTbé mit großem Dank an Saheike!
31.5.2015

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Meet Your Strawman (deutsche Untertitel)

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Der Nürnberger Kodex ist eine zentrale, aktuell heute angewendete ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen. Er gehört seit der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess insbesondere zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung (ähnlich wie das Genfer Gelöbnis). Er besagt, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen

„die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können“.

Anlass für den Nürnberger Kodex waren die während der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der medizinischen Forschung begangenen Verbrechen.[1]

Der Nürnberger Ärzteprozess jährte sich 1997 zum 50. Mal und damit auch die Geburtsstunde des Nürnberger Ärztekodex von 1947. Die Nürnberger Regionalgruppe der IPPNW nahm dies zum Anlass, in der Nachfolge des Kongresses „Medizin und Gewissen“ 1996 mit einer Gedenkveranstaltung an die grundliegenden Prinzipien des Kodex von 1947 zu erinnern und den Nürnberger Kodex von 1997 auf heutige medizinethische Fragen zu beziehen.

Die zehn Punkte des Nürnberger Kodex 1947

(Stellungnahme des I. Amerikanischen Militärgerichtshofes über „zulässige medizinische Versuche“)

  1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.
  2. Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.
  3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
  4. Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.
  5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.
  6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.
  7. Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.
  8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.
  9. Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.
  10. Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, daß eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.

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<h1 id="firstHeading" class="firstHeading">Genfer Deklaration des Weltärztebundes</h1>
<div id="bodyContent" class="mw-body-content">
<div id="contentSub"><span class="mw-redirectedfrom">(Weitergeleitet von <a title="Genfer Gelöbnis" href="https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Genfer_Gel%C3%B6bnis&redirect=no">Genfer Gelöbnis</a>)</span></div>
</div>
<div id="mw-content-text" class="mw-content-ltr" dir="ltr" lang="de">

Die <b>Genfer Deklaration</b> (häufig auch als <b>Genfer Gelöbnis</b> bezeichnet) wurde im September 1948 auf der 2. <a title="Generalversammlung" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Generalversammlung">Generalversammlung</a&gt; des <a title="Weltärztebund" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Welt%C3%A4rztebund">Weltärztebundes</a&gt; in <a title="Genf" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Genf">Genf</a&gt;, <a title="Schweiz" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Schweiz">Schweiz</a&gt; verabschiedet. Sie soll eine zeitgemäße Version des <a title="Eid des Hippokrates" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Eid_des_Hippokrates">Eids des Hippokrates</a> darstellen und wurde mehrfach revidiert (1968, 1983, 1994, 2005 und 2006).
<h2><span id="Gel.C3.B6bnis" class="mw-headline">Gelöbnis</span></h2>
</div>
<div class="poem">

Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich:
mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Ich werde meinen Lehrern die schuldige Achtung und Dankbarkeit erweisen.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.
Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten.
Meine Kolleginnen und Kollegen sollen meine Schwestern und Brüder sein.
Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung.
Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und
selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.
Dies alles verspreche ich feierlich und frei auf meine Ehre.

weiterlesen: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Kodex&quot; target="_blank" rel="noopener">https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Kodex</a&gt;
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15 Kommentare

  1. Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.

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  2. Und das Beste an der Geschichte ist, daß es die Zionisten-Juden selbst so festgelegt haben in den Nürnberger Prozessen, aber einen Schiet drauf geben. Deshalb wird es wohl bald ein Nurnberg 2.0 geben müssen. Wichtig wäre es, das auch an die beiden Herren in Österreich und an den ungarischen Herrn weiterzuleiten, wozu mir leider die Möglichkeit fehlt. Schlagen wir sie einfach mit ihren eigenen Waffen.

    Impflicht/Impfzwang wurde breit angedacht – ist jedoch laut Artikel 3 EMRK nicht zulässig!

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    • Wen meinst du mit den beiden Herren in Österreich und den in Ungarn?
      Achtung übrigens bei dem Begriff HERR damit der der HERR im Himmel – der HerrGott gemeint!

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      • Ich meinte damit den Arzt? und den Juristen, die dort genannt werden sowie den Juristen dort in Ungarn. „Herren“ habe ich bewußt klein geschrieben, wollte nicht „Kerl“ oder Männer sagen. So verschieden sind halt die Audrucksweisen in Österreich und Norddeutschland, wo ich lebe.
        BTW wir können denen auch den Nürnberg-Kodex vorhalten, gegen welchen sie ständig verstoßen.

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        • verstehe, du meinst, man müsse den Nürnberger Kodex den Juristen und Medizinern unter die Nase halten – ja natürlich

          Was die Ansprache „Herr“ anbelangt sagt man in den Rechtsseminaren, dass wir diese Anrede in den Dokumenten nicht annehmen sollen.

          Gegen diesen Kodex wird jeden Tag verstoßen – ich bin dir serh dankbar fürs Finden dieses hilfsmittels, das ich hoffe auch ganz bald eingesetzt wird.

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  3. Dr. Rima Laibow On How To Assert Your Legally Protected Vaccine Exemption. A Must listen.

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  4. olga olga

     /  14. September 2021

    Wenn jemand jemandem etwas Böses antun will, hat das Opfer das Recht zu wissen, wer das will und warum.!!!!!!!!!! Gibt sicher Taten zum Vergnügen, um etwas zu testen, um irgendwelche Gewinne zu erzielen, Größe zu beweisen, sich auf eine Stufe mit Gott stellen zu wollen. Sicher noch Anderes, gibt es da Welche….XXX………??????? Gibt es da Neid, Rachegedanken, Unversöhnlichkeit, Gefühllosigkeit, Zerstörwut………..alles in den Genen verankert, Zwang Neg zu sein, Arteneigenschaft…………Unidentifizierbare Etwasse….. Aliens??…eher nicht—-,eher auf der Erde entstanden. Solange Negatives auf der Erde gut zu Hause ist, kann das Neg hier existieren und vieles ruinieren. Gegen Positives kämen die vielleicht nicht so leicht an! Wird auf der Erde immer schlechter…….vielleicht das ein Grund, weil hier immer mehr Negatives erblüht.

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  1. :Nürnberger Kodex: ALLE Experimente am Menschen – erfordern freiwillige Zustimmung desselben, ohne List oder Vortäuschung – sondern aufgrund von ausreichender Kenntnis. Der Kodex ist für alle Experimentalbereiche anwendbar!!! BITTE unbeding
  2. Saheikes Recherche 28.11.2017 – website-marketing24dotcom
  3. Saheikes Recherche 20.01.2018 – website-marketing24dotcom
  4. Sweet Jesus Eisdiele, kunterbunt zuckrig und eindeutig satanisch. Welt befindet sich im freien Fall – website-marketing24dotcom
  5. Sie war vom Teufel besessen (Mit Videobeweis) | MythenAkte – website-marketing24dotcom
  6. Nürnberger Kodex: Experimente am Menschen – Der Dissident

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