Impflicht/Impfzwang wurde breit angedacht – ist jedoch laut Artikel 3 EMRK nicht zulässig!

Brief an Dr. Loibner:

Betrifft: Charta der Grundrechte
Lieber Hans!
In unserer Gesamtdiskussion übers Impfen wurde bis dato die vielfach nicht bekannte Charta der Grundrechte der europäischen Union außer Acht gelassen. In dieser Charta ist alles das enthalten, was wir brauchen. Lies bitte den Artikel 3. Wenn du diesen auf das Impfen umlegst, beruht unsere Argumentation auf höchstem europäischem Verfassungsrang. Diese Charta ist auch im österreichischen Recht implementiert. Allen die eine Impfpflicht wollen, sei Artikel 3 der europäischen Menschenrechtscharta entgegengestellt.
Mit freundlichen Grüßen

PS: Die Charta wäre dem ungarischen Kollegen zuzumitteln. Sicher wird gerne irgendein Anwalt der Opposition die in Ungarn installierte Impfpflicht angreifen. Wenn nunmehr auch in Frankreich eine Impfpflicht bestehen sollte, müsste man auch hier über die Grundrechtscharta einen Hebel ansetzen.

Dr. Loibner – Impfcharta_I    –     scan1145- EMRK

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2 Kommentare

  1. Senatssekretär FREISTAAT DANZIG

     /  31. Mai 2015

    Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:

    Glück, Auf, meine Heimat!

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