Danke Bernhard, was sagt uns das, bzw. was lernen wir daraus?
Man wagt es kaum sich selber eine Antwort zu geben.
Wenn einer wegen der Idiotie unserer Politiker rot sieht und den Verstand verliert, also unzurechnungsfähig wird und einen Politiker umbringt, wird dann auch keine Anklage erhoben. Allerdings muss man ja sagen, dass unsere Politiker schon längst unzurechnungsfähig sind, das merkt man bei der Justiz am besten. Haben sie deshalb jetzt einen Freibrief für Landesverrat, Volksbetrug u.s.w. und dürfen frei herumlaufen???
Tatsächlich ist ähnliches in meiner Nähe passiert. Man hat bei Bauarbeiten einen Kaminzug kaputt gemacht, dadurch trat Stickstoff, also Abgase in einen unbenutzten Kamin ein, der einem alten Mann gehörte. So kamen die Gase in seine Wohnung, während er schlief und man fand am nächsten Tag nur noch die Leiche.
Der Staatsanwalt hat keine Strafanzeige gemacht, der Vorfall wurde als UNFALL verbucht, das war alles, keine fahrlässige Tötung nichts dergleichen, mir selber ist ja dann auch ähnliches passiert… doch das ist eine andere Geschichte…
AnNijaTbé am 16.6.2014
Begründung: er hat nach einem Blick auf das Konto „rot gesehen“ und das „Strafbare seiner Tat nicht bedacht“.
Wien (OTS) – Die Wiener Wochenzeitung Falter veröffentlicht in ihrer morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe weitere umstrittene Dokumente aus dem Justizministerium. Gerhard P., ein hochrangiger Kärntner Justizwachekommandant, wurde bekanntlich Mitte Januar bei einem Einbruch in eine Krumpendorfer Diskothek erwischt. Obwohl er in der Tatnacht vor der Polizei ein Geständnis ablegte, wird er nicht angeklagt, da er „unzurechnungsfähig“ gewesen sein soll.
Der Falter veröffentlicht nun das psychiatrische Gutachten, das zur Rückziehung der Anklage führte. Demnach hat der schwer verschuldete Beamte vor der Tat sein Konto gecheckt und „nur rot“ gesehen. Dies habe einen Einbruch im Affekt bewirkt, der „keineswegs geeignet“ gewesen sei, die Schulden abzudecken. Somit habe eine derartige „Einengung im Denken und Handeln“ bestanden, dass der Justizwachebeamte „nicht mehr in der Lage war, das Strafbare der Tat zu bedenken“. Der Beamte habe also zum Tatzeitpunkt nicht erkennen können, dass Einbruch strafbar ist und sei daher nicht zu verfolgen. Die Oberstaatsanwaltschaft Graz genehmigte aufgrund dieses Gutachtens die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Graz. Vom Falter befragte Gerichtspsychiater sprechen von einem „beispiellosen Justizskandal“.
OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0165 2014-06-03 13:40 031340 Jun 14 FAT0001 0212
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