Danke Heike!
zur genannten Leiharbeit in TISA:
Putin unterzeichnet Gesetz über Verbot von Leiharbeit
4. Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TISA – Trade in Services Agreement)
Die Idee eines Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen wurde von den USA lanciert und einer Gruppe von WTO-Mitgliedern, der sogenannten RGF-Gruppe, vorgeschlagen. Seit Februar 2012 trifft sich die Gruppe regelmässig in Genf unter dem gemeinsamen Vorsitz der USA und Australiens. Die Schweiz nimmt von Beginn an aktiv an den Diskussionen teil.
Ziel dieser Initiative ist es, ein umfassendes Abkommen zum Dienstleistungshandel abzuschliessen. Die Arbeiten stützen sich auf das GATS. Die Teilnehmer haben sich unter anderem auf den Ansatz einer „hybriden“ Verpflichtungsliste geeinigt, mittels welchem die Verpflichtungen (Meistbegünstigung, Marktzugang, Inländerbehandlung) gleichzeitig sowohl positiv wie negativ verpflichtet werden. Zudem haben sie sich auf eine Bestimmung zu „Ratchet“ und „Standstill“ geeinigt.
Nachfolgend finden Sie das Schema zum „hybriden“ Verpflichtungsansatz des TISA:
|
Ansatz |
Ratchet/Standstill |
|
| Meistbegünstigung |
negativ |
nein |
| Marktzugang |
positiv |
nein |
| Inländerbehandlung |
negativ |
ja |
Die WTO hat eine illustrative Liste von Beispielen an Einschränkungen der Inländerbehandlung erstellt. Sie ist im Appendix 1 der ‚Guidelines for the Scheduling of Specific Commitments‘ enthalten, welchen der Council for Trade in Services der WTO 2001 angenommen hat (S/L/92). Er wird hier nachfolgend aufgeführt:
Letzte Änderung: 30.04.2014 | Grösse: 22 kb | Typ: PDF
Zur Zeit nehmen folgende Parteien an den Diskussionen teil: Australien, Chile, Costa Rica, EU, Hong Kong, Island, Israel, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea, Liechtenstein, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Schweiz, Taiwan, Türkei und USA.
Parlamentarische Interventionen:
Letzte Änderung: 23.04.2014 | Grösse: 10 kb | Typ: PDF
Anfangsofferte der Schweiz
Anlässlich der 13. Verhandlungsrunde, welche vom 4. bis 8. November 2013 wiederum in Genf stattfand, sind die Teilnehmer übereinstimmend zum Schluss gekommen, dass der Abkommenstext weit ausgereift ist und die Anfangsofferten somit ausgetauscht werden können.
Nachfolgend aufgeführtes Dokument ist die Anfangsofferte der Schweiz, wie sie am 30. Januar 2014 unterbreitet wurde. In Abhängigkeit des Verlaufs und der Zwischenergebnisse der Verhandlungen und Gespräche wird diese Offerte noch Änderungen erfahren. Die definitive Offerte wird unter Berücksichtigung der künftigen Verhandlungsergebnisse vorbereitet werden.
Letzte Änderung: 30.01.2014 | Grösse: 373 kb | Typ: PDF















































