Neues aus der Wissensmanufaktur
INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFORSCHUNG UND GESELLSCHAFTSPOLITIK
Das Selbstbestimmungsrecht der Bürger der Krim kann durch völkerrechtliche Verträge oder die Verfassung der Ukraine nicht aufgehoben werden.
Die Krim hatte und hat als autonome Republik jedes Recht, einen eigenen Weg zu gehen und sich von der Ukraine zu separieren.
Die Hilfestellung Rußlands beim Sezessionsprozeß der Krim war verhältnismäßig und kein Verstoß gegen das Völkerrecht.
Der Kampf um die Krim
als Problem des Staats- und Völkerrechts
Karl Albrecht Schachtschneider
















































Arcturus
/ 5. April 2014Hat dies auf Oberhessische Nachrichten rebloggt.
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