BRD – Vereinigtes Wirtschaftsgebiet
StGB §§ 132, 132a
Strafgesetzbuch
§ 132
Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
| 1. | inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, | |
| 2. | die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt, | |
| 3. | die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder | |
| 4. | inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, |
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
http://sommers-sonntag.de/?p=1967
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Österreich
§ 314 StGB Amtsanmaßung
Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
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Suchbegriff: Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
???Gibt es in Österreich kein Gesetz für derartigen Missbrauch???
😕
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Runenkrieger11
/ 25. Juni 2016Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
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Senatssekretär Freistaat Danzig
/ 25. Juni 2016Hat dies auf behindertvertriebentessarzblog rebloggt und kommentierte:
Das ist auch Gesetz der DDR und Arbeitsrecht untergeordnet! Noch schlimmer wird es für die Arbeitsgesetze der Abgeordneten der Regierung, die dürfen keine Geschenke aus dem Ausland annehmen, ohne das Genehmigungsverfahren vor dem Reichstag oder derer Regierungen im eigenem Land! Aber welcher Abgeordnete liest seine eigene Landesverfassung, auch deren gesetze, wenn er staatenloser und bei den Besatzern Verwaltungsarbeiter ist???? Eine Treuhand und DEUTSCHES REICH ist ja die aus Siegermacht bevollmächgtigte Vertragsgestaltung der Allierten die USA! Dafür gilt aber im Besatzungsgebiet und derer Firma BRD – DEUTSCHLAND immer noch DEUTSCHES RECHT!
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