Das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden

Conrebbi

Selbstbestimmung der Gemeinden
zum Video http://youtu.be/wgttwl46L28
dieser Brief wurde am 27.07.2013 zugesandt. Seit der Emder Synode wurde die Subsidiarität festgelegt, wonach die GEmeinden und kreisfreie Städte die kleinsten Einheiten sind, die alles selber bestimmen. Es ist der Gegensatz zu dem Zentralismus oder auch Führerstaat (Kommunismus, Nationalsozialismus und europäische Union) und macht Sinn, weil die Gemeinden wesentlich besser wissen, was nötig ist und was nicht.
Weil die Subsidiarität europäische Tradition ist und die Volkssouveränität unvernichtbar sei, wie Carlo Schmid (Mitglied des parlamentarischen Rates, der das Grundgesetz erschuf) es formulierte, finden wir im Artikle 28 das Recht auf Selbstbestimmung.

gg 28 2

Mitte 2013 sind es bereits vier Gemeinden, die sich aus der geschäftlich konstituierten Bundesrepublik Deutschland herausgelöst haben. Die Gemeinde Neuhaus ist also nur ein Beispiel für die grundgesetzlich festgelegte Möglichkeit zur besseren Gestaltung des Gemeindelebens. Denn leider finden wir auch in Bezug auf die DGO, die deutsche Gemeindeordnung, ein Weiterleben des Nationalsozialismus. Man…

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