DWAS von OTO 05.05.2013 – Antwort an Herrn Schäfer

Das Wort am Sonntag von Olaf Thomas Opelt 05.05.2013

Anlage:  Leserbrief   antwort von Lutz schäfer v. 26.04.13   beitrittserklärg.   bürgerklage (2)

Antwort an RA Lutz Schäfer,

Hallo Deutsche, Leser und Nichtleser,

Sehr geehrter Herr Schäfer,

ich wende mich heute mit einer offenen Antwort an Herrn Schäfer, da dieser einer der zwei Rechtsanwälte war, die mir auf die Bitte zur Beurteilung der Bürgerklage geantwortet haben.

Der andere der Beiden war Herr Jeske, er antwortete so:

Sehr geehrter Herr Opelt,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir haben kein Interesse an einem Beitritt.

Mit freundlichem Gruß

Erich Jeske

Andere ebenso angeschriebene und telefonisch „Belästigte“ haben es nicht für notwendig erachtet, zu antworten. Die Namen derer spare ich mir noch auf, da sie ebenfalls im „verdeckten Verteiler“ stehen.

So möchte ich Ihnen, Herr Schäfer doch danken, daß Sie doch ausführlicher geantwortet und Sie sich auch mit anderen offenen Briefen an die Leser gewendet haben, soweit es mir jedenfalls mitgeteilt wurde.

Der Brief an die Leser des Herrn Schäfer werde ich in den Anhang stellen, ebenso die Antwort an mich.

In meinem Wort werde ich nun beide Schreiben des Herrn Schäfer mit meinem Text unterbrechen.

Um es für die Leser besser trennen zu können, werde ich die Antwort von Herrn Schäfer vom 26.04.2013 an mich schräg in Anführung stellen und seinen Leserbrief schräg in Anführung und zusätzlich gelb unterlegt.

„Ihre Normenkontrollklage ist sicherlich hochinteressant und berechtigt.“

Aha, ist die Normenkontrolle sicherlich hochinteressant, aber wieso sicherlich? Hat man sie nicht gelesen? Und ist berechtigt auch mit dem Vorbehalt „sicherlich“ behaftet?

„Aber bitte beachten Sie den Katalog der Antragsberechtigten in den §§ 76 ff BVerfGG und die Thematik, die überhaupt entschieden wird.“

Warum, Herr Schäfer, soll ich den § 76ff des 4 x G (GrundGesetzGerichtsGesetz)

beachten? Bin ich eine Landesregierung, bin ich ein Gericht, oder bin ich gar der Bundestag?

Ich möchte für Sie jetzt Theodor Maunz aus seiner Ausarbeitung „Staatsrecht“ zitieren:

d) Die Zuständigkeit des BVerfG zur Entscheidung über Verfassungsbeschwerden

wegen Grundrechtsverletzungen war im GG selbst

nicht vorgesehen. Sie wurde erst durch den 15. Abschnitt des BVerfGG

eingeführt; die Einführung ist aber durch Art. 93 Abs. 2 GG gedeckt.

Nach § 90 Abs. 1 BVerfGG kann sie von jedermann mit der Behauptung

erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte

(Art. 1-19 GG) oder in einem grundrechtsähnlichen Recht

(Art. 33, 38, 101, 103 oder 104 GG) verletzt zu sein.

Also dürfte § 76ff uninteressant sein, sondern die für eine Bürgerklage zuständigen Vorschriften in § 90ff festgehalten sein.

Es kann durchaus sein, daß der Abschnitt 15 des 4 x G während Ihres Studiums bereits vorhanden war, da dieser mit dem 4 x G im Jahr 1951 in Kraft gesetzt wurde. So hat der Staatsrechtslehrer Theodor Maunz in seiner Schrift „Staatsrecht“ sehr wohl auch über das Bundesverfassungsgericht (3 x G) ausgeführt. Ich habe allein zwei Auflagen von diesem Werk und verwende zumeist die 6. Auflage aus dem Jahr 1957.

Da aber Herr Theodor Maunz den Mächtigen der BRD schon damals sehr anrüchig war, obwohl er selbst der Lehrer eines Bundesverfassungsgerichtspräsidenten und späteren Bundespräsidenten, Roman Herzog war, könnte es sein, daß man diesen Mann während Ihres Studiums nicht mehr gewillt war zu lehren.

Ich finde es nur verwunderlich, daß so einer wie ich ihn trotzdem gelesen hat.

Es ist mir sehr wohl klar, daß das 3 x G (GrundGesetzGericht) keine Rechtsgutachten erstellt, sowie auch Gerichte keine Rechtsberatung durchführen. Habe ich aber um Beratung oder Gutachten gebeten?

Nein! Ich habe gefordert festzustellen!

„Ihre Argumente eignen sich besser für eine kleine oder große Anfrage einer Partei bzw. Fraktion an die Bundesregierung. Versuchen Sie daher, z.B. Die Linken oder eine andere Fraktion dafür zu interessieren und bei der Regierung anzufragen.“

Ja, Herr Schäfer, was soll denn das bedeuten?

Und vor allem, warum stellen Sie diesen Rat sofort wieder ad absurdum.

„Wie Sie wissen, wurde bereits seit langem bei der Justizministerin L-S wegen des Inhalts und des Anwendungsbereichs des Widerstandsrechts nach Art. 20 IV GG angefragt, ohne daß bis heute eine Antwort bekannt geworden wäre.“.

Und genau, weil es wie in Ihrer Aussage lauft, und weil ich nachgewiesen habe, daß das Regime von einer gleichgeschalteten Parteindiktatur angeführt wird, werde ich nicht im Geringsten den Dreck tun, mich mit einer Anfrage an eine Fraktion dieser Diktatur zu wenden.

Nun aber zu Ihrem Leserbrief, der wieder ganz andereTöne erklingen läßt.

„Es sind nicht nur die eigenen Kenntnisse und Erfahrungen, die u.a. täglich auf meinem Schreibtisch landen, z.T. widerlichste Erfahrungen in Form von Menschenrechtsverletzungen,nein, hinzu kommen unzählige Informationen von Mitstreitern, Lesern und Mandanten, diese in Gänze abzuarbeiten ist schlichtweg unmöglich.“

Das ist sehr wohl zu verstehen, daß nicht alles abgearbeitet werden kann, was einem angetragen wird. Zumal in unserem Land für einen Rechtsanwalt, der der Anwaltskammer und dem Richter verpflichtet ist, es nicht leicht bzw. unmöglich ist, für seinen Klienten wirklich einzutreten.

Also muß man die „Grabenkämpfe“ lassen und sich auf richtungsweisende einzelne Dinge konzentrieren um diese abzuarbeiten.

Dieses aber in keinem Fall bis zur sturen Selbstaufgabe um zu enden, wie Don Quichote an den Mühlen. Man muß einen Weg finden, der selbstverständlich mit Wissen gepflastert ist und von diesem nicht abkommen.

„Dennoch möchte ich auf diese gesamte und brisante Thematik kurz eingehen, indem ich einfach aus der Fülle der Abscheulichkeiten einiges heraus greife, dies bitte ich unter der „Tatsache“ zu betrachten, daß wir in einem

„Demokratischen Sozial -und Rechtsstaat leben, vor allem die Gespenster ‚FDGO‘ und eine `Verfassung` haben“:

Jetzt tun Sie ja, was ich oben angemahnt habe, einige Abscheulichkeiten herausgreifen. Aber sofort im selben Atemzug begehen Sie selbst eine solche Abscheulichkeit, Sie kommen wieder in die Klagestunde und scheuen Antworten mit entsprechenden Lösungen.

„Hier fragt man eigentlich wieder einmal nach dem Wert des Grundgesetzes, seiner Artikel, nichts davon wird umgesetzt, aber auch gar nichts.“

Man fragt sich also nach dem Wert des Grundgesetzes. Es dürfte doch nunmehr klar sein, und daß einem juristisch gebildetem Menschen umsomehr, daß ein juristisch nichtiges Gesetz nichts Wert ist. Da frage ich mich doch, warum Sie die Geister der FDGO in Anführung setzen um diese dann weiter spuken zu lassen.

„Alles wird ausgehebelt durch eine untergeordnete Gesetzgebung, welche jeden Zugriff und jede Abscheulichkeit möglich macht, bzw. durch den Bruch dieser Gesetze und das schert „keine Sau“.“

Und genau dagegen soll die Bürgerklage grundhaft helfen. Gegen die Willkür, die das Volk derzeit wüten läßt, wobei man aber keine Wutbürger dafür braucht, da Wut in Haß umschlägt und diese beiden Faktoren für den Geist tödlich sind.

Es ist also unbedingt notwendig die Menschen aufzuklären, sie über die Abscheulichkeiten zu informieren aber auch den Weg zu zeigen, der auf einer gesetzlichen Grundlage ohne jegliche Anarchie aus dem Dilemma führt.

Sie zeigen klar auf, daß Karlsruhe zu den Abscheulichkeiten schweigt oder sich sehr bedeckt hält.

Ja warum denn eigentlich?

Weil keiner auf des Pudels Kern kommt und jeglicher berechtigter Zorn, man siehe nur die Klage von der „Vereinigung Mehr Demokratie“ Zwecks des Wahlgesetzes vor die Brandmauer der Zionisten gefahren wird, durch heldenhafte Professoren, Doktoren und Rechtsanwälte, die denen zum Dienen sich erniedrigen.

Bekanntlicher Weise ist keine Richter wo kein Kläger und ein Richter kann nur das Beklagte feststellen. Wenn aber Klagen so ungenau vorgetragen werden, ist es den Richtern, da sie die Zionisten im Nacken haben, nur möglich evtl. Klippen zu umschwimmen, wenn keine Fangnetze aufgestellt sind.

Wer aber soll Fangnetze aufstellen?

Eltern, die ihren Kindern keine grundlegende Erziehung angedeihen lassen können?

„Solche Äußerungen kenne ich von meinen Kindern, nämlich dann, wenn sie etwas ausgefressen hatten und die Verteidigungsstrategie suchten! Ja…aber, ja…aber, ja…aber! Quintessenz: weiter so! (aber paßt besser auf!)“

Also genauso weiter wie man es gerade gerüffelt hat, ohne denkgerecht auf eine Besserung zu dringen. Außer, daß man besser aufpassen soll.

Worauf denn?

Daß man nicht mehr erwischt wird?

Und dann läßt man es gut sein. Und streut noch etwas Information so quer durcheinander, daß man nicht mehr folgen kann.

Und Monsanto letztendlich auf Kräutergärten begrenzt wird, obwohl die gesamte Landwirtschaft von dieser Schweinerei bedroht ist und nicht nur wegen des Roundup.

Zwang…, Vollstreckung…, Beschlagnahme…, Überwachung…., Festnahme…., Kontrolle…, Vorführung…, Erzwingungshaft…, Beugehaft….,Durchsuchungsbeschluß“…,

alles wunderbare Schlagwörter und jedes einzelne behandelt das Thema genauso als wenn man im Sumpf hilflos strampelt. Durch das Strampeln sinkt man unweigerlich immer tiefer in den Sumpf. Geht man aber überlegt vor, im Sumpf mit schwimmenden Bewegungen, kommt man wieder auf festen Grund. Und hier ist das überlegte Vorgehen die Anwendung von gültigem Deutschen Recht und Gesetz auf der Grundlage von Völkerrecht.

Es gibt kein Widerstandsrecht? Es gibt keinen zivilen Ungehorsam?

Jawohl, es gibt kein Recht, das einem ins Maul fliegt, wie die gebratenen Fasanen im Schlaraffenland.

Das Recht muß man sich erkämpfen und zwar genauso wie es uns schon Schiller gelehrt hat:

Das ist nicht des Deutschen Größe
Obzusiegen mit dem Schwert,
In das Geisterreich zu dringen
Männlich mit dem Wahn zu ringen
Das ist seines Eifers wert.

Schwere Ketten drückten alle
Völker auf dem Erdenballe
Als der Deutsche sie zerbrach
Fehde bot dem Vatikane
Krieg ankündigte dem Wahne
Der die ganze Welt bestach.

Höhern Sieg hat der errungen
Der der Wahrheit Blitz geschwungen,
Der die Geister selbst befreit
Freiheit der Vernunft erfechten
Heißt für alle Völker rechten
Gilt für alle ewge Zeit.

Wenn man aber dem Volk Napoleons Weisheit unterstellt:

“Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“

Und sie mit zwiespältigen Schriften und Aussagen belagert, werden sie brav und demütig im zionistischen Aberglauben haften bleiben, sich nicht wehren, sich selbst zerfleischen und vor allem dafür sorgen, daß die Zionisten ihre Ziele, die sie freimütig und ehrlich auf dem Georgia Guidestone eingemeißelt haben, erreichen.

Sehr geehrter Herr Schäfer,

die Namen Aristoteles und Machiavelli haben Sie bestimmt schon vernommen, aber haben Sie sich deren Werke zu Gemüte geführt? Mit den Namen Montesquieu (Gewaltenteilung) und Rousseau (Gesellschaftsvertrag) wird es Ihnen wohl genauso ergangen sein?

Die Namen Hobbes, Locke und Hume werden Ihnen wohl nichts sagen, oder?

Bei Kant, Fichte (und hier nicht der Weihnachtsbaum) sowie Hegel dürften Sie wieder aufhorchen lassen. Wobei es bei Jellinek zwar der Name wieder hergeben kann, seine Arbeiten Ihnen aber wohl verborgen geblieben sind?

So möchte ich kurz Aristoteles und Kant zitieren:

„Aristoteles sagt man nach ausgeführt zu haben: Nur unter Freien, ist ein Recht im politischen Sinne möglich, und ohne dieses Recht gibt es keinen Staat.“

Und nun weiter zu Kant:

…daß der Staat nichts als „die Vereinigung einer Menge von Menschen unter Rechtsgesetzen’* sei, das Recht aber keine andere Funktion habe, als die Koexistenz [Zusammenleben OTO]des Menschen zu garantieren;“

Hier füge ich an, daß in einer Demokratie, also Volksherrschaft, der Staat die Gemeinschaft der Menschen ist, die sich mit einem Gesellschaftsvertrag die Grundlage für ihr Zusammenleben geben. In diesem Vertrag wird der Verwaltungsaufbau des Staates beschlossen, also der Aufbau der Verwaltung des Staates verfaßt. Daher kommt der Begriff Verfassung. Wenn aber für eine staatliche Verwaltung ein Grundgesetz erlassen wird (von den Besatzungsmächten), dann ist dies der Erguß aus dem Artikel 43 HLKO und in keinster Weise Volkswille.

Ich führte bereits früher aus, daß Wissen gepaart mit dem Können dieses anzuwenden, Verstand ergibt. Und Verstand möchte ich Ihnen in keinster Weise absprechen.

Weiter führte ich aus, daß man dem Verstand Gewissen, das der Wahrheit verpflichtet ist, unterstellt, zu edler Vernunft führt.

Andererseits, daß wenn man den Verstand nicht dem Gewissen unterstellt, dafür aber der Lüge, es nur zu Verbrechen kommen kann.

Sehr geehrter Herr Schäfer ,

ich möchte mich Ihren Worten „….. nun, lassen wir es hier `mal genug sein, ich denke, es reicht wirklich.“

anschließen und nicht weiter ausführen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Thomas Opelt

Staatsrechtlicher Bürger der DDR

Reichs- und Staatsangehöriger

Mitglied im Bund Volk für Deutschland

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