Liebe Besucher auf dieser Seite,
das ist dermaßen absurd, sodass ich mir wünsche, ganz viele mögen es lesen!
lg
AnNijaTbé
sauberer Himmel über Österreich
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bürgerinitiative Sauberer Himmel,
wie wir berichtet hatten, hatte unser Teilnehmer gegen das erstinstanzliche Urteil im Fall Kachelmann Berufung eingelegt und diese mit Schriftsatz vom 22.05.2012 ausführlich begründet. Und was geschah dann? Es geschah erst einmal über fast sieben Monate nichts, obwohl es sich vorliegend um ein eilbedürftiges einstweiliges Verfügungsverfahren handelt.
Kurz vor Weihnachten hat sich dann das Kammergericht besonnen, doch etwas zu unternehmen. Es teilte dem Anwalt unseres Teilnehmers der Bürgerinitiative, der von Herrn Kachelmann als „Neonazi“ oder „verrückt“ bezeichnet worden war, mit, dass es gedenkt, die Berufung einstimmig ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen und gab unserem Teilnehmer die Möglichkeit, die Berufung zurückzunehmen. Dies begründete der Senat lapidar damit, dass sich der Begriff „Neonazis“ nicht auf unseren Teilnehmer bezogen habe, da dessen vorausgehendes Schreiben nicht von „Zionisten“ gehandelt hätte. Aha! Aus dieser Auffassung folgt doch glatt, dass eine Betroffenheit bei dem Vorwurf „Neonazi“ immer…
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