Die EU eine kriminelle Vereinigung – wichtige Stationen dazu!

Schutz gegen Terroranschläge- Bomben – 718914391

//IST DIE “EU” NUR EINE KRIMINELLE VEREINIGUNG..?!// – so der Titel des Beitrags den ich -lesen sie weiter unten- übernommen habe. Diese Frage lässt sich leicht und nachweislich mit JA beantworten. Aber ein simples JA ändert noch nichts an der aktuellen Situation …  lesen Sie also bitte weiter und hören Sie sich GENAU die Videos mit Prof. Schachtschneider an.

Hier meine Worte und Überzeugung dazu:

Da die EU ganz offenbar eine organisierte kriminelle Vereinigung ist, besser organisiert als die Mafia, denn sie macht sich die Gesetze selber, wie es ihr gefällt und setzt sich über alle gewachsenen und fest verankerten Rechte und Gesetze hinweg. Alle europäischen Regierungen sind Teil dieser kriminellen Organisation, dies beweist sich dadurch, dass diese Marionettenregierungen alles durchsetzen was die EU verlangt und sei es noch so absurd. Die staatlichen Institutionen und Länder wurden privatisiert und den Anweisungen des EU-Rats ohne Widerstand folge geleistet. Diese Vorgehensweise der Regierungen sind aus rechtlicher und moralischer Sicht Hochverrat, der zu ahnden ist.

Staatsanwaltschaften und der Verfassungsschutz haben die Pflicht, Anklagen gegen die eigenen Regierungen zu erheben. Die Völker hingegen haben die Pflicht ihre Verantwortung für sich selber voll und ganz zu übernehmen und diese niemals wieder abzugeben!!!

Die europäischen Völker sind verraten, verkauft, jedenfalls sieht es so aus, doch das allerletzte Wort haben dennoch die Völker und dieser werden in letzter Zeit mehr als nur laut – man lässt sich das nicht mehr bieten – Ich als Volk auch nicht – deshalb schreibe ich täglich hier in dieser Seite!!!

Hören Sie den kompetentesten Kenner der EU-Schriften, welche mit Drohung und Mord durchgesetzt wurden, ohne dass ein Volk dazu die Zustimmung gab. Die zweite Abstimmung in Irland war bereits vereinbarungswidrig und wurde sogar mit der massiven Drohung von Barack Obama durchgesetzt. Also kann auch in diesem Fall nicht von einer Zustimmung des Volkes die Rede sein. Anzumerken ist auch, dass die meisten europäischen Länder gar nicht gefragt wurden, ob sie einen Lissabonnervertrag oder eine EU generell wollen. Abstimmungen wie die in Österreich, wurden gefälscht, auch die letzte Abstimmung in Irland zum Lissabonnervertrag ist gefälscht worden, denn in Wahrheit haben die Iren trotz massivem Drucks NEIN gesagt, auch das zweite Mal!

Wir Europäer haben nichts gegen offene Grenzen, denn wir wollen friedlich miteinander leben und unsere Nachbarn respektieren, auch wenn keine Mauer oder Stacheldraht dazwischen ist, denn man betritt nicht unerlaubt ein fremdes Territorium, das wissen wir und tun es auch nicht.

Der einzige Weg der bleibt um eine Erneuerung und Frieden zu erlangen ist, die öffentlich Kriminellen entsprechend der Gesetze auch als diese zu behandeln.

Da alle Regierungen Teil einer kriminellen Organisation sind, müssen diese entmachtet werden und vor ein Gericht gestellt werden, welches aus einer objektiven Pluralität von normalen nicht gelehrten Volksgruppen besteht. Die falsch Gelehrten haben offenbar ausgedient, denn alles was sie versuchten durchzusetzen, GEGEN die EU-Pläne, gelang nicht, daher muss nun der gesunde Menschenverstand zu Worte kommen, der einzig im Volk vertreten ist!

Falls Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz weiterhin ihrer Pflicht ebenfalls nicht nachkommen, muss das Volk alles selber in die Hand nehmen und auch diese Institutionen leeren, denn ihr NICHT TÄTIGWERDEN würde beweisen, dass sie ebenfalls Teil dieser kriminellen Organisation sind!

AnNijaTbé am 20-10-2012

Prof. Karl Albrecht Schachtschneider über Lissabonner Vertrag

Schachtschneider zu Euro EU-Diktatur Todesstrafe.avi

Auf welcher Rechtgrundlage existiert die EU-Währungsunion..?

Bis zum heutigen Tage, wissen die wenigsten Leser was die “EU” de jure ist..
Die Meisten haben subtile Angst vor EU-Rechten – doch gibt es überhaupt “EU-Rechte” die eine wirksame Rechtfolge auslösen..?!?

Guten Tag & grüß Gott, geehrte Leser,

wie schaut es mit Ihren Recherche-Fähigkeiten aus, was glauben Sie zu wissen, über das dubiose Konstrukt “EU” – was bedeutet dieses Ding für uns DEUTSCHE – wer hat da überhaupt etwas zu sagen und mit welchem Recht gibt das Schäufele & das Ferkel Rechte – die sie selbst nicht haben – ..an diese de jure undefinierte “EU” ab..???

Hier läuft doch schon wieder ein gigantischer Betrug vs DEUTSCHLAND..!

Leiden diese Volksverräter unter Wahrnehmungsstörungen verbunden mit schweren Persönlichkeitsstörungen – oder sogar Wahnvorstellungen..???
Ja, gehören diese Kriminellen überhaupt zum DEUTSCHEN VOLK..?!  Und – wer hat diese Seelenverkäufer de facto gewählt..?!

Betrachten wir doch mal die EU als unseren völkerrechtlichen Gegner..
Als erstes stellen wir fest – vom Hörensagen – diese dubiose EU ist eine Währungsunion i.S. €uro. Weiterhin hören wir gar Unglaubliches:
“Dieser EU wird ein Friedensnobelpreis verliehen..”!  ..Wie bitte geht das de jure..?! – Wollen die uns erneut vorführen..?!

Nun müsste automatisch der Denkvorgang einsetzen – mit der alles erklärenden Frage:” Was für eine “RECHTSPERSÖNLICHKEIT” hat ..diese dubiose Gemeinschaft”..???
Doch wer weiss hier schon etwas über “Rechtspersönlichkeit”..???

Bei dieser Frage bekommen alle Beteiligten an der EU Schweißausbrüche und fangen an zu stottern – wie kann denn das sein..??!

Ja – hat denn diese dubiose EU sich selbst ein Ermächtigungsgesetz geschrieben, oder wie ist es zu erklären, dass dieses Konstrukt in 27 Staaten (ohne “Deutschland” sind es nur noch 26) ihr Unwesen treibt..?!

Bei aufwendiger Recherche stößt man auf des Pudels Kern:

§ 15 Die Außenbeziehungen der EU/EG

# Außenbeziehungen = Teilnahme der EG/EU am völkerrechtlichen Verkehr
# Voraussetzung: völkerrechtliche Rechtspersönlichkeit
# Verleihung und Anerkennung durch Drittstaaten
# EG = ausdrücklich nach Art. 281 EGV (Umkehrschluss aus
Art. 282 EGV)
# EU – keine ausdrückliche Verleihung, daher streitig, aber umfangreiche Praxis (Art. 24/38 EUV) von Abkommen im Namen der EU
# Lissabonner Vertrag – Verschmelzung von EG und EU und Verleihung der Völkerrechtspersönlichkeit an die EU, Rechtsnachfolge für EG und EU..!

Das ergibt ja schon ein leichten “AHAAA-Effekt” – doch es sind noch weitere Fundstellen, welche die EU als “NWO-Klitsche der Verräter” darstellt..

– Vertragsschlussverfahren

# Allg. Regelung Art. 300 EGV
# Initiativrecht der Kommission
# Ermächtigungskompetenz und Abschlusskompetenz beim Rat
# Verhandlungsführung durch die Kommission
# Teilweise Beteiligung des Europäischen Parlaments
# Abweichungen: Art. 133 Abs. 3 und Art. 111 EGV
# Gemischte Abkommen
# Im Gemeinschaftsrecht nicht ausdrücklich geregelt (Ausnahme Art. 133 Abs. 6 EGV)
# Normales Verfahren für EG (Art. 300 EGV) + mitgliedstaatliche Verfahren nach deren Verfassungsrecht..!

Wer hier ein wenig “rechtkundig” ist, dem läuft jetzt die Galle über..!
Diese dubiose Vereinigung hat überhaupt keinen Rechtstatus – alles erlogen und erfunden, die angeblichen Verträge mit den Staaten können keine Rechtsfolge auslösen, da die EU selbst keinerlei “Staatsverträge” schließen darf – die EU ist de jure KEIN STAAT..

 “Nulla poena sine lege”..!

In modernen Verfassungen gehört dieses Gebot zu den Justizgrundrechten.

Ja – merken denn diese “Volljuristen” nicht was hier abläuft..??? Hat man die bestochen, damit sie die Klappe halten, werden die erpresst..?!

Hier tun sich richtig dunkle Abgründe auf i.d.S. EU-Recht..

Hinweis: Wie bildet man eine kriminelle Vereinigung..?!

Der Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) war ein 2004 unterzeichneter, aber nicht in Kraft getretener völkerrechtlicher Vertrag, durch den das politische System der Europäischen Union reformiert werden sollte. Insbesondere sollte er der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben und die bis dahin gültigen Grundlagenverträge (vor allem EU-, EG- und Euratom-Vertrag) ablösen; die bisherige formale Unterteilung in EU und EG sollte entfallen. Gegenüber dem bisher gültigen Vertrag von Nizza sollte die EU zusätzliche Kompetenzen erhalten, außerdem sollte ihr institutionelles Gefüge geändert werden, um sie demokratischer und handlungsfähiger zu machen.

Der Entwurf eines EU-Verfassungsvertrags wurde 2003 von einem Europäischen Konvent erarbeitet und am 29. Oktober 2004 in Rom ..feierlich von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Er sollte ursprünglich am 1. November 2006 in Kraft treten. Da jedoch nach gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden nicht alle Mitgliedstaaten den Vertrag ratifizierten, erlangte er keine Rechtskraft. Stattdessen schlossen im Juni 2007 die europäischen Staats- und Regierungschefs den Vertrag von Lissabon ab..
Zitat aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_%C3%BCber_eine_Verfassung_f%C3%BCr_Europa

Und nun wissen wir auch, warum der Dr. Gauweiler den “Staatsrechtler” Prof. Dr. Schachtschneider beauftragt hat eine 300seitige Klage vs den schwer kriminellen “Lissabon-Vertrag” beim Bundesverfassungslosgericht der nicht legitimierten “Bunzelrepublike von Teuschland” einzureichen..

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2 Kommentare

  1. Senatssekretär FREISTAAT DANZIG

     /  22. September 2015

    Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:

    https://bewusstscout.wordpress.com/2015/02/10/urteil-aus-dem-istgh-den-haag-vom-03-02-2012-bestatigt-die-zustandigkeit-des-deutschen-reichs/
    „Das Urteil aus dem ISTGH (Internationaler Strafgerichtshof) Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer Finanzagentur GmbH, (HRB 51411), wobei die vermeintlichen “BRD–Ämter”, Behörden, Dienststellen, “Gerichte” und Verwaltungen u.a . bei dnb.com mit eigenen Umsatzsteuernummern gelistet sind.
    Urteil des BverfGE vom 25.07.2012 (-2 BvF 3/11 -2 BvR 2670/11 -2 BvE 9/11):
    Nach Offenkundigkeit dürfen Gesetze von nicht staatlichen BRD-GmbH Ausnahme– und Sondergerichten (vgl. § 15 GVG) die auf altem Nazigesetz fußen und somit gegen das gültige Besatzungsrecht, gegen die Völker – und Menschenrechte verstoßen, überhaupt keine legitime Anwendung finden.
    Durch Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 kein verfassungsgebenden Gesetzgeber am Werk. Damit sind alle BRD-Forderungen eine private Forderung.
    Verstehen Sie das bitte! Alle BRD-Forderungen (Steuern jeglicher Art, GEZ-Gebühren usw. usf. sind private Forderungen, haben also keinerlei hoheitsrechtliche Rechtsgrundlage und müssen demnach auch nicht bezahlt werden. …………………….“

    https://bewusstscout.wordpress.com/2014/12/04/richterinnen-und-beamte-weigern-sich-ihre-urteile-und-beschlusse-personlich-zu-unterschreiben/


    Glück, Auf, meine Heimat!

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