11.09.2012 | 08:35 Uhr
Karlsruhe. Er wollte das deutsche Ja zum Euro-Rettungsschirm ESM verzögern, wenn nicht gar verhindern. Doch das Bundesverfassungsgericht machte dem CSU-Politiker Peter Gauweiler einen Strich durch die Rechnung. Die Karlsruher Richter wiesen am Morgen einen ersten entsprechenden Eilantrag ab.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler abgelehnt, seine Entscheidung über den neuen Euro-Rettungsschirm ESM zunächst zurückzustellen. „Der auf den 12. September anberaumte Termin zur Verkündung einer Entscheidung bleibt aufrechterhalten“, erklärte das Gericht am Dienstag. Eine inhaltliche Begründung dafür nannte es zunächst nicht. Der Eurokurs verbesserte sich nach Bekanntgabe dieser Entscheidung deutlich.
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europadernationen
/ 12. September 2012Gut, daß der Mann trotz offensichtlicher Aussichtslosigkeit nicht aufgibt. Das Verfassungsgericht wird ESM und Co. nie stoppen. Dennoch ist Gauweilers Vorgehen gelegentlich wie etwas Sand im Getriebe der „Retter“ zu werten.
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