Amtsgericht muss Buße zurücknehmen und Ladung wieder Abladen

Mitteilung per Email am Sa 04.08.2012 11:44 – welche ich klar als Erfolgsmeldung verbuche.

Anmerken möchte ich dazu, dass eine Person:

„Bahtic Justizbeschaftigte“, die Schreiben zeichnet und nicht ein Beamter, was ein Hinweis darauf ist, dass man die Gerichte auch begonnen hat auf „PRIVAT“ zu unterwandern.

Immerhin gibt es in Deutschland noch Aktenzeichen in Österreich haben wir nur noch Geschäftszahlen, wir sind also allerorts fest in privater Hand der Geschäftemacherei auch bei Gericht.

Hier nun das zugesendete Schreiben:

Hallo allerseits,

meiner Tochter wurde  ein Bußgeld von der Gemeindeverwaltung aufgebrummt,  weil sie sich nach Umzug nicht angemeldet hatte. Meine Schreiben mit Zurückweisung bezüglich der Nichtigkeit von OWiG, des 2. Bereinigungsgesetzes (2. BMJBBG), § 135, Art 23 a.F. , etc interessierte die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung nicht und reichten die Akte an die Staatsanwalt weiter. Daraufhin erhielt meine Tochter eine Ladung von der Geschäftsstelle AG Siegburg, worauf ich wiederum eine Zurückweisung mit Hilfe des veröffentlichen Artikels  http://www.ra-kotz.de/bussgeldsachsen.htm

erstellte. Es erfolgte innerhalb 3 Tagen die Abladung,s. Anhang.

Vielleicht hilft diese Meldung dem einen oder anderen!

PDFS zu dieser Meldung:

Ladung Zurückweisung 24.07.12 gechw   Abladung.geschw   Ladung Hauptverhandlung geschw

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