§ 278a – kriminelle Organistion / Das Lobbyistengesetz / Hartz 4-Maschine

Ich denke man muss den Skandal auch so sehen, dass die nun genannten Personen, die sich bestechen ließen, als Bauernopfer vorherbestimmt waren. Die echten Täter und Strippenzieher stehen dahinter und haben soeben die nächsten Bauernopfer für ihre Angelegenheiten in der Mangel.

Man muss sich jedoch fragen, wer zum Bauernopfer taugt?
Jeder der gewisse Grenzen des Anstandes und der Ethik überschreitet und sich an der Allgemeinheit bereichert, ohne selber die Macht zu besitzen, ist dumm und ein williges Bauernopfer, ohne die Gefahr zu bedenken, aber der Gier und Macht folgend. Der Trugschluss ist jener, dass sie alle glaubten von der Macht geschützt zu werden, doch genau das Gegenteil ist der Fall, sie wurden benutzt.

Die Zeitung, welche nun darüber bereichtet ist in der Hand eines Bilderbergers, das sollte man niemals vergessen, doch auch Gusenbauer wie alle anderen Spitzenpolitiker, die sie einst waren, jedoch ohne eigene Macht, haben sich zu Bilderbergern machen lassen, jetzt zahlen sie den Preis und das ist auch richtig so.

Wie jeder jedoch weiß, nützt es dem ganzen Land wenig, seine Bauern zu opfern, wenn der falsche, für das Volk verderbliche König mit seinen Vasallen noch nicht ein einziges Mal auf die Anklagebank kam, geschweige denn zu Fall gebracht wurde.

Man darf sich daher nicht allzu sehr über diese Prozesse freuen, sie gelten den Unwichtigen!

21.2.2012

AnNijaTbé

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Hocheggers Name-Dropping im U-Ausschuss

16. Februar 2012 10:01


Der Lobbyist nannte im U-Ausschuss jene Politiker und Parteimitarbeiter, die für ihn gearbeitet haben sollen – Mehrere Genannte weisen Darstellung Hocheggers zurück

Der Lobbyist Peter Hochegger gab im Untersuchungsausschuss erstmals im Detail bekannt, welche Personen für ihn gearbeitet haben. In „News“ hatte Hochegger von 28 Personen gesprochen. Im Folgenden die Namen, die Hochegger im Parlament nannte:

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Hochegger: 100.000 Euro an Strasser und Gusenbauer

Livebericht | 16. Februar 2012 09:57

Telekom und Bundeswettbewerbsbehörde einigten sich auf „abgestimmte Vorgangsweise“ – derStandard.at berichtet live

Einen Knalleffekt setzte am Donnerstag im Korruptions-Ausschuss der Grüne Abgeordneten Peter Pilz. Laut einem von Pilz vorgelegten Mailverkehr (siehe Ansichtssache) konnte die Telekom eine Kartellstrafe der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) offenbar von 7,2 auf 1,5 Mio. Euro drücken. „Die Telekom äußert einen Wunsch, und der wird erfüllt!“ empörte sich Pilz. Dieser Vorgang müsse von der Staatsanwaltschaft untersucht werden, der Verdacht auf eine Absprachen der Telekom mit BWB-Chef Theodor Thanner dränge sich auf, meinte der Grüne nach der Befragung von Telekom-Chef Hannes Ametsreiter.

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Parlament: 20. 2. 2012
Pensionistenchef Karl Blecha als roter Hochegger-Partner

Wie aus Aussagen des Lobbyisten Peter Hochegger hervorgeht, sind Spitzenpolitiker der SPÖ und ÖVP, aber auch der Grünen direkt, über diverse Firmen oder über Verwandte und Vereine im Sold des umtriebigen Lobbyisten gestanden. So ist neben den eheamligen SPÖ-Spitzenpolitikern Alfred Gusenbauer oder dem langjährigen Außenpolitischen Sprecher der SPÖ, Peter Schieder, auch SPÖ-Pensionistenverbandsobmann Karl Blecha von Hochegger genannt worden. Mit Blecha ist neben ÖVP-Mann Ernst Strasser somit der zweite ehemalige Innenminister der Republik im Lobbyingumfeld von Hochegger und Co. aufgedeckt worden.

Karl Blecha, über Jahrzehnte Machtzentrum der SPÖ

Karl Bleche

Der umtriebige SPÖ-Pensionistenchef war
auch bei Peter Hochegger begehrt.
Foto: SPÖ Presse und Kommunikation / flickr
(CC BY-ND 2.0)

Karl Blecha steht seit vielen Jahrzehnten im Machtzentrum der Republik. Begonnen hat seine Karriere bereits als Obmann des Verbandes Sozialistischer Studenten Österreich (VSStÖ) Mitte der fünfziger Jahre.  In den Jahren 1970 bis 1983 war Blecha SPÖ-Nationalratsabgeordneter und 1983 bis 1989 mächtiger roter Innenminister. Zusätzlich übte Blecha in den Jahren 1976 bis 1981 die Funktion des SPÖ-Zentralsekretärs und 1981 bis 1983 auch die des geschäftsführenden SPÖ-Parteiobmanns aus. Nach Aufdeckung des Lucona- und Noricum-Skandals und einer bedingten Verurteilung Blechas musste dieser 1989 offiziell die politische Bühne verlassen. Damals lautete das Urteil gegen Blecha: neun Monate bedingt wegen Beweismittelfälschung und Urkundenunterdrückung im Zusammenhang mit der Noricum-Affäre.

Blecha baute sich Meinungsforschungsimperium auf

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Dazu passend – die Absegnung eines weiteren ungerechten Gesetzes – „das Lobbyistengesetz“!

Lobbyisten-Gesetz: Scharfe Kritik an Kammer-Privilegien

11.10.2011 | 18:29 |  Von Thomas Prior (Die Presse)

Ex-Rechnungshofpräsident Fiedler hält das Lobbying-Register für nicht transparent genug. Die wichtigen Details würden dem Bürger vorenthalten. Ziel der Regierung ist es, alle Lobbying-Aktivitäten zu erfassen.

Wien. Vor dem Lobbyisten-Gesetz, das am Dienstag den Ministerrat passierte, sind nicht alle gleich: Während Unternehmen, deren Geschäftsgegenstand das Lobbying ist, und Betriebe, die eigens Lobbyisten beschäftigen, eine ganze Reihe von Daten in einem Register preisgeben müssen, werden Selbstverwaltungskörper wie die Kammern und Interessenverbände wie der Gewerkschaftsbund vom Gros der Auflagen ausgenommen.

Weder ihren Jahresumsatz noch die Namen ihrer Lobbyisten müssen die Kammern nennen. Die Regierung begnügt sich mit der Schätzung ihrer jährlichen Lobbying-Kosten und einer Gesamtzahl der „Interessenvertreter“, die sie beschäftigen. Kanzler Werner Faymann hält diese Regel für „gerechtfertigt“, wie er nach dem Ministerrat erklärte. Denn im Gegensatz zu den Lobbying-Unternehmen seien die Kammern „gesetzlich definierte Interessenvertretungen“.

Eine Argumentation, die Franz Fiedler, ehemals Rechnungshofpräsident und heute Österreich-Chef von Transparency International, für fadenscheinig hält: Das bedeute doch nur, dass die Kammern „von Gesetz wegen schon Lobbyisten sind“. Und ihren Einfluss auf Politiker schätzt Fiedler „weit höher“ ein, als jenen von klassischen Lobbyisten. „Daher sind diese Privilegien absolut nicht einzusehen.“

Überhaupt sei dieser Gesetzesentwurf nicht transparent genug: Eigentlich, sagt der Transparency-Chef, sollte für den Bürger „klar ersichtlich sein, bei wem lobbyiert wurde – und welches Gesetz die Handschrift des Lobbying-Betriebes und des Auftraggebers dahinter trägt. Dann kann er sich einen Reim darauf machen.“ Alles das sei derzeit jedoch nicht der Fall.

Denn die Öffentlichkeit soll im Register zwar nachlesen können, wie die Lobbying-Firma heißt, wo sie ihren Sitz hat, wen sie beschäftigt und wie viel sie umgesetzt hat. Einsicht in die Informationen über Einzelaufträge und den jeweiligen Auftraggeber dahinter darf die Justizministerin aber nur „den Vertragsteilen“ und betroffenen Funktionsträgern gewähren. Es sei denn, „andere Personen oder Organe“ hätten ein besonderes rechtliches Interesse, die Geheimhaltung aufzuheben. So steht es im Entwurf.

Keine Sanktionen für die Kammern

Das Ziel der Regierung ist es, alle Lobbying-Aktivitäten auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene zu erfassen. Lobbyieren darf nur, wer im Register eingetragen ist. Und: Beim Erstkontakt mit einem Politiker oder Beamten muss sich der Lobbyist als solcher zu erkennen geben. Abgeordnete, die von einer Kammer oder einem Interessenverband entsandt wurden, sind von diesen Bestimmungen ausgenommen – selbst, wenn sie die Interessen ihres Arbeitgebers vertreten.

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Während Österreich in Korruption erstickt – tobt in DE die Hartz 4 Maschinerie! Diese Jobbmaschine ist mit dem Österreichischen AMS vergleichbar.

Die Hartz Maschine

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Österreichisches Gesetzbuch
§ 278a – kriminelle Organisation

§278a — http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40033827/NOR40033827.html

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1974_60_0/1974_60_0.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2002_134_1/2002_134_1.pdf

Hauptdokument
Web-Seite PDF-Dokument RTF-Dokument
Kurztitel
Strafgesetzbuch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2002
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 278a
Inkrafttretensdatum
01.10.2002
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
StGB
Index
24/01 Strafgesetzbuch
Text

Kriminelle Organisation

§ 278a. Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt (§ 278 Abs. 3),

1. die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln ausgerichtet ist,
2. die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluß auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und
3. die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht,
ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. § 278 Abs. 4 gilt entsprechend.
Anmerkung
ÜR: Art. XII, BGBl. I Nr. 130/2001;
Art. X, BGBl. I Nr. 134/2002.
Schlagworte
Bande, Organisiertes Verbrechen, Geldwäscherei, Tätige Reue, Mafia
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2010
Gesetzesnummer
10002296
Dokumentnummer
NOR40033827
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Ein Kommentar

  1. Senatssekretär FREISTAAT DANZIG

     /  22. September 2015

    Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:

    https://bewusstscout.wordpress.com/2015/02/10/urteil-aus-dem-istgh-den-haag-vom-03-02-2012-bestatigt-die-zustandigkeit-des-deutschen-reichs/
    „Das Urteil aus dem ISTGH (Internationaler Strafgerichtshof) Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer Finanzagentur GmbH, (HRB 51411), wobei die vermeintlichen “BRD–Ämter”, Behörden, Dienststellen, “Gerichte” und Verwaltungen u.a . bei dnb.com mit eigenen Umsatzsteuernummern gelistet sind.
    Urteil des BverfGE vom 25.07.2012 (-2 BvF 3/11 -2 BvR 2670/11 -2 BvE 9/11):
    Nach Offenkundigkeit dürfen Gesetze von nicht staatlichen BRD-GmbH Ausnahme– und Sondergerichten (vgl. § 15 GVG) die auf altem Nazigesetz fußen und somit gegen das gültige Besatzungsrecht, gegen die Völker – und Menschenrechte verstoßen, überhaupt keine legitime Anwendung finden.
    Durch Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 kein verfassungsgebenden Gesetzgeber am Werk. Damit sind alle BRD-Forderungen eine private Forderung.
    Verstehen Sie das bitte! Alle BRD-Forderungen (Steuern jeglicher Art, GEZ-Gebühren usw. usf. sind private Forderungen, haben also keinerlei hoheitsrechtliche Rechtsgrundlage und müssen demnach auch nicht bezahlt werden. …………………….“

    https://bewusstscout.wordpress.com/2014/12/04/richterinnen-und-beamte-weigern-sich-ihre-urteile-und-beschlusse-personlich-zu-unterschreiben/


    Glück, Auf, meine Heimat!

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