1849_Paulskirchen-Verf.u.Entwurf.d.Conferenz.in.Berlin_B.G.Teubner.Leipzig
1848-1849_RGBl.1.-18.Stück_Titelseite_Paulskirchen-Verfassung
1948.09.08-02_Was.heißt.eigentlich.Grundgesetz_Rede.Prof.Carlo.Schmid
Am 08.02.2012 08:42, schrieb Manfred Heinemann:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitstreiter,
anbei zur Information die am 28. März 1849 von der deutschen verfassungsgebenden Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche beschlossene und als „Paulskirchenverfassung“ bekannte „Verfassung des Deutschen Reichs“, auf die sich auch Herr Rechtsanwalt Peter Putzhammer in seinem Interview mit Jo Conrad: http://www.youtube.com/user/Honigmann1#p/u/1/tjSVobtSnos bezog und „Einige Gedanken“ dazu, die ich mir schon vor längerem gemacht habe.
Zum Thema – erinnernd – hier einige mit Bezug auf die aktuelle Verfassungsdiskussion ausgewählte Zitate aus der Rede von Prof. Carlo Schmid vor dem „Parlamentarischen Rat“ (nicht Nationalversammlung!) am 8. September 1948:
Eine Verfassung ist die
Gesamtentscheidung eines freien Volkes
über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.
Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren.
Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte
Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes.
Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen.
Dieser Begriff einer Verfassung gilt in einer Welt, die demokratisch sein will, die also das
Pathos der Demokratie als ihr Lebensgesetz anerkennen will, unabdingbar.
Freilich weiß jeder von uns, daß man Ordnungsgesetze anderer Art auch schon Verfassung genannt hat, zum Beispiel
die oktroyierten „Verfassungen“ der Restaurationszeiten, … aber das Volk hat diese Dinge nie als Verfassungen betrachtet, und
die Revolutionen von 1830 sind nichts anderes gewesen als der
Aufstand der Völker Europas gegen die oktroyierten Verfassungen, die nicht
im Wege der Selbstbestimmung freier Völker entstanden, sondern auferlegt worden sind.
Es kam in diesen Revolutionen die Erkenntnis zum Ausdruck, daß eine Verfassung in einer
demokratischen Welt etwas mehr sein muß als ein bloßes Reglement, als ein bloßes Organisationsstatut.
Die Ordnung des Behördenaufbaus, die Ordnung der Staatsfunktionen, die Abgrenzung der Rechte der Individuen
und der Obrigkeit sind durchaus vorstellbar und das hat es gegeben – im … absolutistischen Obrigkeitsstaat,
ja auch im Bereich der Fremdherrschaft. Man wird aber da nicht von Verfassungen sprechen,
wenn Worte ihren Sinn behalten sollen; denn es fehlt diesen Gebilden der Charakter
des keinem fremden Willen unterworfenen Selbstbestimmtseins. Es handelt
sich dabei um „Organisation“ und nicht um „Konstitution“.
„Konstitution“ ist nichts anderes als das ins-Leben-treten
eines Volkes als politischer Schicksalsträger aus eigenem Willen.
Dies alles gilt auch von der Schaffung eines Staates. …
Staaten können … sogar durch äußeren Zwang geschaffen werden.
Staat ist aber dann nichts anderes als ein Ausdruck für „Herrschaftsapparat“, … der
in organisierter Weise Gewalt über ein Gebiet ausgeübt hat. Aber es ist ja gerade der große Fortschritt
auf den Menschen hin gewesen, den die Demokratie getan hat, daß sie im Staat etwas mehr zu sehen begann als einen bloßen Herrschaftsapparat. Staat ist für sie immer gewesen das in-die-eigene-Hand-nehmen des Schicksals eines Volkes, Ausdruck der Entscheidung eines Volkes zu sich selbst. Man muß wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie.
Ich glaube, daß man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht – es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern
es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn.
Es ist, wenn Sie mir ein Bild aus dem römischen Recht gestatten wollen, so: wie man dort den Freien und den Sklaven und den Freigelassenen kannte, wäre ein in dieser Weise organisiertes Gemeinwesen nicht ein Staat, sondern stünde dem Staat im selben Verhältnis gegenüber wie der Freigelassene dem Freien. …
Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist,
daß es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; …
denn die … Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. … Die eigentliche Verfassung die wir haben, ist … das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut. … Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands
oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.
Möchten die Besatzungsmächte sich der Verantwortung bewußt sein,
die sie übernommen haben, als sie sich zu Herren unseres Schicksals aufwarfen.
Diese Verantwortung schließt die Pflicht ein, um des Friedens Europas willen Deutschland
endlich den Frieden zurückzugeben und damit dem deutschen Volk die Möglichkeit, von seinem
unverzichtbaren Recht auf eigene Gestaltung der Formen und Inhalte seiner politischen Existenz Gebrauch
zu machen. Ein geeintes demokratisches Deutschland, das seinen Sitz im Rate der Völker hat, wird
ein besserer Garant des Friedens und der Wohlfahrt Europas sein als ein Deutschland,
das man angeschmiedet hält wie einen bissigen Kettenhund !
(Prof. Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat am 8. Sept. 1948)
Kontrastierend dazu einige beachtliche Zitate:
Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben Auftrag von den Alliierten.
(Konrad Adenauer, erster Bundeskanzler und CDU-Vorsitzender)
… [Somit] ist der gesamte Kontinent von amerikanischen Vasallen und tributpflichtigen Staaten übersät,
von denen einige allzu gern noch fester an Washington gebunden wären.(1)
(Zbigniew Brzezinski, ehemal. Sicherheitsberater von US-Präsident Jimmy Carter. Heute Berater am „Zentrum für Strategische und Internationale Studien“ (CSIS) in Washington D.C. und Professor für US-amerikanische Außenpolitik an der School of Advanced International Studies (SAIS) der Johns Hopkins University in Washington, D.C., – in seinem Buch Die einzige Weltmacht (1997), vergleicht er die USA mit früheren Weltmächten wie dem Römischen Weltreich, dem Mongolenreich oder dem Britischen Empire
Das Buch von Zbigniew Brzezinski wird ohne Zweifel eine wichtige Rolle spielen bei der
Diskussion über die Struktur einer künftigen dauerhaften und gerechten Weltordnung.(2)
(Hans-Dietrich Genscher, langjähriger BRD-Außenminister)
Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.
(Finanzminister Schäuble am 18.11.2012 auf dem europäischen Bankenkongreß in Frankfurt)
Den rechtmäßigen deutschen (Volks-)Staat(enbund) Deutsches Reich hat es durch den Verfassungshochverrat der „Obrigkeit“ von 1849 noch nie gegeben. Der weltweit versippte und verschwägerte Hoch- und Geldadel, der preußische König („gegen Demokraten helfen nur Soldaten“), der es hochmütig abgelehnt hatte, die Kaiserkrone aus den Händen des Volkes entgegenzunehmen und „Kaiser der Deutschen“ zu werden, zusammen mit den deutschen Fürsten, die sich gemeinsam mit Waffengewalt über den Volkswillen hinweggesetzt haben, die sog. „Obrigkeit“, der illegitime Souverän, trägt damit die Verantwortung für den deutschen Schicksalsweg hernach mit zwei verheerenden Weltkriegen, Millionen von Toten, Gebietsverlusten, Vertreibung, Besatzung, Versklavung und Plünderung – ohne selbst Vermögensverluste erlitten zu haben (Kriegsgewinnler!), ohne dafür je zur Verantwortung gezogen worden zu sein und ohne dafür seine (illegitime) Machtposition eingebüßt zu haben. Die einfachen Leute aus dem Volk (=„Unterthanen“ lt. „Verfassung“ 1871, Art. 3) waren immer nur (die in vorderster Linie stehenden) Schachfiguren („Bauernopfer“) auf dem Schachbrett der Mächtigen.
Auch der zweite Anlauf zu einer deutschen Verfassung, fast genau einhundert Jahre später, 1949, wenn auch, infolge Besatzung und Gebietsabtrennungen durch fremde Mächte, nicht unter verfassungsmäßigen Bedingungen, wurde vom illegitimen „Souverän“, diesmal in Kollaboration mit den (westlichen) Besatzungsmächten, wieder erfolgreich verhindert: Nach dreijähriger Verfassungsdiskussion und über 500 eingereichten Vorschlägen aus dem Volk, die nachweislich zur Abänderung von 52 von insgesamt 144 Artikeln führte, bestätigten 2010 Delegierte aus allen Besatzungszonen und auch aus den (angeblich nur zeitweilig) unter Fremdverwaltung stehenden deutschen Ostgebieten, am 30. Mai 1949 in der Reichshauptstadt Berlin, genau eine Woche nach Verkündung des Bonner „Grundgesetzes“, eine gesamtdeutsche Verfassung, die zu einem einheitlichen, neutralen, entmilitarisierten deutschen Staat, zur Friedenskonferenz lt. Potsdamer Abkommen und damit zum Friedensvertrag hätte führen können. Das hätte auch die Chance eröffnet, durch nachfolgende Volksabstimmung das gravierendste Manko dieser Verfassung, nämlich das (situationsbedingte) Anerkennenmüssen von übergeordnetem Besatzungsrecht zu überwinden und damit zu einer echten Verfassung zu gelangen (2. Absatz von Art. 144, analog zum „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, Art. 139 und zur „Weimarer Verfassung“, Art. 178). Das wurde von „Bundeskanzler“ Adenauer und seiner NaZi-Regierung im Auftrag der Westmächte durch Gründung und Wiederaufrüstung der „Bundesrepublik Deutschland“ verhindert.
Mit der (völkerrechtswidrigen) Verhaftung der Regierung Dönitz am 23. Mai 1945 verwirklichten die Alliierten die (völkerrechtswidrige und als Kriegsziel von Anfang an geplante) „bedingungslose Kapitulation des Deutschen Reiches“, gegen den erklärten Willen des (völkerrechtswidrig) verhafteten damaligen Staatsoberhaupts Dönitz (Monheimer Erklärung!) und leiteten damit die (völkerrechtswidrige) Versklavung ihrer „Kriegsbeute Mensch“ nach römischem „Recht“ (c.d.m. – capitis deminutio maxima) sowie die Ausraubung und Plünderung Deutschlands ein, unter (völkerrechtswidriger) Verhinderung der Handlungsfähigkeit des deutschen Staates.
Das auf der Grundlage des von den Siegermächten des ersten Weltkrieges als Friedensvertrag bezeichneten „Versailler Vertrages“ vom 28. Juni 1919 von diesen diktierte Besatzungskonstrukt „Weimarer Republik“ wurde durch die von allerhöchsten Stellen planmäßig betriebene und finanzierte Einbürgerung und „Machtergreifung“ des zuvor staatenlosen ehemaligen österreichischen Staatsangehörigen Adolf Hitler aufgerüstet zum sogenannten „Dritten Reich“ = Deutsches (NaZi-)Reich, das von seinen Finanziers und deren Politmarionetten nach der planmäßig herbeigeführten Niederlage 1945 (völkerrechtswidrig) „beschlagnahmt“ und (völkerrechtswidrig) handlungsunfähig gemacht wurde, um das Deutsche Volk mit der „NaZi-Ausschwitz-Keule“ als „Tätervolk“ auf ewige Zeit tributpflichtig zu machen, den US-Israel-Imperialismus zu finanzieren und dafür deutschen Boden, deutsche Waffen und deutsche Söldner zur Verfügung zu stellen = „deutsche Staatsräson“ lt. „Bundeskanzlerin“ Merkel.
Die sog. „Bonner Republik“ auf der Grundlage des Bonner „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ vom 23. Mai 1949 war die nahtlose Fortsetzung der „Weimarer Republik“ und des „Deutschen (NaZi-)Reich“ = „III. Reich“ unter dem Diktat der Besatzungs- und Okkupationsmächte unter Mißachtung des Volkswillens, der sich in der (gesamtdeutschen) Verfassung vom 30. Mai 1949 manifestierte. Das Bonner Grundgesetz „… verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ (Art. 146). – was bereits eine Woche nach seiner Verkündung durch die in der Reichshauptstadt Berlin beschlossene (gesamtdeutsche) Verfassung vom 30. Mai 1949 der Fall war. Bundeskanzler Adenauer hatte jedoch nicht den Volkswillen umzusetzen, sondern den Willen der Okkupationsmächte: „Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben Auftrag von den Alliierten“. – zur Verhinderung eines einheitlichen, entmilitarisierten, neutralen deutschen Staates, zur Abspaltung eines westdeutschen Separat“staat“es, zur Verhinderung eines Friedensvertrages, zur Ausplünderung deutscher Arbeitskraft für ewige „Wiedergutmachung“, für „Wiederbewaffnung“, für „Deutschland“ als Waffenschmiede, für (völkerrechtswidrige) Benutzung (Mißbrauch) deutschen Bodens und deutscher Söldner zur weltweiten Führung von schmutzigen Kriegen, etc. – Vorhang auf für vier Jahrzehnte „Ost-West-Konflikt“.
Alte NaZis, die das deutsche Volk eben noch ins Verderben geführt hatten, wurden von „Bundeskanzler“ Adenauer mit Billigung der „Feindstaaten“ in höchste Ämter gehievt, z.B. die Nr. 101 auf der Nürnberger Kriegsverbrecherliste, Dr. Hans Globke, zuerst Ministerialdirigent und später Staatssekretär und Chef des Bundeskanzleramtes und damit die „graue Eminenz“ und engster Berater Adenauers, ebenso wie Prof. Dr. Walter Hallstein, Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Präsident der ersten EWG-Kommission. Im Deutschen (NaZi-)Reich war Hans Globke von 1934-1945 anfänglich Referent und später Ministerialrat im Reichsinnenministerium, Co-Verfasser und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze und verantwortlich für die Schaffung der „gesetzlichen“ Grundlagen zur Judenvernichtung, so zum Beispiel für das Personenstandsgesetz vom 3. November 1937, nach dem jüdische Mitbürger mit einem „J“ im Paß gekennzeichnet werden mußten.
Das Mitglied im „Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund“ (NSRB), der Berufsorganisation der NaZi-Juristen von 1936-1945 und Mitglied im „Nationalsozialistischen Deutschen Dozentenbund (NSDDB), Prof. Dr. jur. Walter Hallstein, erhielt 1948 aus dem „Feindstaat“ (und Besatzungsmacht) USA den „Ruf auf eine Gastprofessur an die Georgetown University in Washington D.C.“ und wurde hier – wie es scheint – zum Architekten der EU-Diktatur ausgebildet (Hallstein-Plan), denn er wurde anschließend zum Präsidenten der ersten EWG-Kommission (EWG-Kommission Hallstein I) „gewählt“ und war damit der erste „Kommissar“ der „Europäischen Gemeinschaft“ (der Banken und Großkonzerne unter US-Kuratel). Zusammen mit Adenauer unterzeichnete er am 25. März 1957 die „Römischen Verträge“ – ein Meilenstein auf dem Weg zur „Europäischen Einigung“ „von oben“ (mit „Täuschung und List“) zur EU-Diktatur. Als Verfechter des Kolonialgedankens war Adenauer schon von 1931 bis 1933 als Vizepräsident der „Deutschen Kolonialgesellschaft“ politisch tätig in Erscheinung getreten sowie in höchsten preußischen Staatsämtern, wie im „Preußischen Herrenhaus“ und im „Dreimännerkollegium“.
Große „NaZis“ wurden durch „Persilscheine“ „entnazifiziert“ und schnell wieder in hohe und höchste Positionen von Regierung, Verwaltung, Justiz, Bundeswehr („Amt Blank“), BND („Organisation Gehlen“), „Bundesamt für Verfassungsschutz“, Polizei, etc. gehievt; kleine „NaZis“ wurden verurteilt und streng bestraft und mußten z.T. sogar noch mehrere Jahre in nach 1945 von den Besatzungsmächten weiterbetriebenen KZ’s „büßen“.
Folgerichtig ist das „Europäische Verfassungsrecht“ bei bewährten „NaZis“ besonders gut aufgehoben, z.B beim: „Walter Hallstein Institut für Europäisches Verfassungsrecht der Humboldt-Universität zu Berlin“: http://www.whi-berlin.eu/
Die „Bundesrepublik Deutschland“ (lt. GG), das „Vereinte Deutschland“ (lt. 2+4-Vertrag), der „Staat DEUTSCH“ (lt. „PERSONAL“Ausweis, daß von seinen Repräsentanten gegenwärtig als „Deutschland“ bezeichnete Gebilde, ist kein Staat, sondern eine Firma und eine Staatssimulation im Auftrag der Besatzungs- und Okkupationsmächte, es ist „die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (Prof. Carlo Schmid) und die Fortsetzung des „Deutschen (Nazi-)Reichs“, des „III. Reichs“ mit anderen Mitteln (siehe S. 4 – 5).
<!–[endif]–>Die vom Gebilde im „PERSONAL“ausweis angegebene „Staatsangehörigkeit DEUTSCH“ ist die von Adolf Hitler mit Verordnung vom 5. Feb. 1934 eingeführte „deutsche Staatsangehörigkeit“.<!–[endif]–>
Das Gebilde hat keine Verfassung, kein Staatsvolk und keine Staatsbürger. Zur Verschleierung seines Legitimationsdebakels müssen seine Repräsentanten das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, das reines Besatzungsstatut ist, hilfsweise/krückenhaft zur „Verfassung“ umlügen. An Stelle von Staatsvolk und Staatsbürgern hat es „Bewohner des Bundesgebietes“, ausgewiesen nicht durch Personenausweis als beseelte Menschen aus Fleisch und Blut, als Natürliche Personen gem. staatlichem BGB § 1, mit Rechtsfähigkeit und staatsbürgerlichen Rechten und mit Wohnsitz, sondern „ausgewiesen“ mit „PERSONAL“ausweis als unbeseelte Objekte, Sachen, juristische Personen mit Verwaltungssitz, ohne Rechtsfähigkeit und ohne staatsbürgerliche Rechte, aber jeder Menge „Pflichten“, z.B. zur „Steuer“zahlung. Als Personal und enteignungsfähige Bürgen für die „Staats“schulden und Banken-„Rettungsschirme“ der staatsimulativen Besatzungsverwaltungsfirma müssen/sollen sich die „Bewohner des Bundesgebietes“ via „PERSONAL“ausweis und Unterschrift selbst mit ihrem unsichtbaren Doppelgänger/Strohmann identifizieren, der sie „betreut“ und langsam aber sicher umbringt.<!–[endif]–>
Von dem seit 23. Mai 1945 nach zwei unheilvollen Weltkriegen nun endgültig handlungsunfähig darniederliegenden unglücklich „von oben“ geeinigten Deutschen Reich als Signatarstaat der Haager Landkriegsordnung ist kein Schutz für seine Staatsbürger/Unterthanen zu erwarten. Das als „Kriegsbeute Mensch“ versklavte Deutsche Volk wird seitdem von der von den Siegern eingesetzten und befohlenen staatssimulativen Besatzungsverwaltungsfirma BRD als deren „Personal“ ausgepreßt, sein (beschlagnahmtes) Volkseigentum „privatisiert“, der erlösende Friedensvertrag auftragsgemäß verhindert, das Deutsche Volk ausgetauscht und der Rest in der „Europäischen Gemeinschaft“ aufgelöst, wenn es seine Zipfelmützen nicht bald hochschiebt, damit Augen und Ohren wieder frei werden.<!–[endif]–>
Dafür, daß dabei „alles nach Recht und Gesetz zugeht“, sorgt eine erfahrene „Justiz“, die der bekannte Publizist Henryk M. Broder als „die Erben der Firma Freisler“ bezeichnete – und das ungestraft (Freispruch nach kurzer Verhandlung!) – eigentlich unglaublich, wo doch die „Sensibelchen in schwarzen Roben“ (Zitat Broder) ansonsten äußerst dünnhäutig sind und schon bei der leisesten Kritik Strafanzeige wegen „Beleidigung und übler Nachrede“ stellen oder „Ordnungsgelder“ verhängen. Offenkundig handelt es sich also bei Broders o.g. Behauptung nicht um eine Beleidigung, sondern um eine Tatsachenfeststellung. Verstärkt wird diese Vermutung durch die Tatsache, daß er auch – ebenfalls ungestraft – behaupten durfte, „daß die Justiz eine Welt für sich ist, ein geschlossenes, hierarchisch strukturiertes Biotop, das sich so gut wie jeder gesellschaftlichen Kontrolle entzieht“ und – noch stärkerer Tobak:
Die Bundesrepublik Deutschland ist Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches,
die Bundeswehr Rechtsnachfolgerin der Wehrmacht und die
bundesdeutsche Justiz Rechtsnachfolgerin der NS-Justiz.
Wörtlich bezeichnete er Die BRD-Justiz als
die Erben der Firma Freisler.
Kritiklose „Staats“hörigkeit, fehlende Ethik und intellektuelle Redlichkeit, Mißachtung des Rechts, Mißachtung von Logik und Vernunft durch die BRD-Justiz sind nur durch ihre Wurzeln im „Führerstaat“ zu erklären. Ohne mit der Wimper zu zucken wendet sie in der BRD die übelsten Gesetze des III. Reiches an, z.B. das Rechtsberatungsgesetz vom 13.12.1935, das die braune Justiz zur Ausschaltung jüdischer und nicht systemkonformer Juristen und zur Privilegierung der NSDAP-Partei-Juristen geschaffen hatte und (unter Strafandrohung!) vorschreibt, daß nur „behördlich zugelassene Rechtsanwälte“ Rechtsberatung erteilen dürfen und Rechtsuchende ab Landgericht sich zwangsweise von einem solchen „Betreuer“ vertreten lassen müssen, der einem juristischen Standesrecht unterliegt, einem rechtsvernichtenden Geheim“recht“, das über dem Allgemein- und Verfassungsrecht steht und ihn außergesetzlich bindet.
Völkerrecht – lt. Art. 25 dem Grundgesetz vorgehend – steht damit den „Bewohnern des Bundesgebietes“ nicht zur Verfügung, so wie überhaupt Rechte und Gesetze für diese nur nützliche Fiktionen und zweckdienliche Lügen sind, um die völlige Entrechtung infolge c.d.m. – Versklavung – Bürgerlicher Tod nach 1945 zu verschleiern.
Selbst unentgeltliche Rechtsberatung ist nach diesem braunen Gesetz strafbewehrte Ordnungswidrigkeit! Heute – wie auch damals im III. Reich – dient dieses Gesetz gleichzeitig auch zur Monopolisierung der Rechtsberatung in den Händen systemkonformer „Rechtsanwälte“ und deren finanzieller Belohnung für „mitmachen“ und „wegschauen“ zum Nachteil der Rechtsuchenden, also zur hemmungslosen Abzocke.<!–[endif]–>
Daß Henryk M. Broder mit dieser Meinung nicht allein steht, sondern – ganz im Gegenteil – es im Ausland namhafte Persönlichkeiten gibt, die ebenfalls diese Gleichung aufmachen:
BRD = IV. Reich = Nachfolgerin des III. Reiches
zeigt z.B. nachfolgendes Zitat von Fürst Hans-Adam II. von Liechtenstein aus seinem Brief vom 18. Juni 2008 an das Jüdische Museum in Berlin, nach eigenen ernüchternden Erfahrungen mit „Deutschland“:
Da die Bundesrepublik Deutschland … je länger desto weniger geneigt ist, sich an den Grundprinzipien
des Internationalen Völkerrechts zu orientieren, haben wir entschieden, … Wir wollen unsere Kunstwerke
nicht dem Risiko einer selektiven Anwendung des Rechtsstaates in der Bundesrepublik Deutschland aussetzen.
Was die deutsch-liechtensteinischen Beziehungen betrifft, warten wir hier auf bessere Zeiten, wobei
ich zuversichtlich bin, denn in den vergangenen zweihundert Jahren haben wir immerhin schon
drei Deutsche Reiche überlebt, und ich hoffe, wir werden auch noch ein viertes überleben.
Das nach außen hin der Welt vermittelte Bild von diesem (Merkel-)„Deutschland“ und den „Deutschen“, die Merkel, Schäuble, Wulff, Seehofer, Stoiber, Westerwelle, Schröder, Gabriel, Fischer, Trittin und andere nichts zu entscheiden habende Polit-Marionetten der schwarz-rot-gelb-grünen Einheitspartei „CDU-CSU-SPD-FDP-Grüne“ „wählen“, ist katastrophal und für jeden wahren Deutschen Anlaß zu sagen: „Ich schäme mich, ein Deutscher zu sein!“. …
Soweit – aus aktuellem Anlaß – einige Auszüge aus einer Schrift, die ich in Kürze veröffentlichen will, um daran zu erinnern und darauf aufzubauen, daß das Deutsche Volk eine durch Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt rechtskräftig gewordene Verfassung hat, nämlich die am 28. März 1849 von der deutschen verfassungsgebenden Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche beschlossene und als „Paulskirchenverfassung“ bekannte „Verfassung des Deutschen Reichs“, die – erinnernd an die eingangs zitierten Worte Prof. Carlo Schmids – von niemand anderem außer Kraft gesetzt oder abgeändert werden kann als vom (legitimen) Souverän selbst: dem Deutschen Volk.
Unterstützen wir deshalb den o.g. 14-Punkte-Vorschlag des Verbandes deutscher Soldaten, Oberstleutnant a.D. Max Klaar, zum gegenseitigen und ewigen Verzeihen aller aneinander begangenen Völkerrechtsverbrechen im Zuge der Kriegshandlungen 1914-1918 und 1939-1945 und der jeweiligen Nachkriegszeit und zum gegenseitigen und endgültigen Verzicht darauf, sich diese Verbrechen wechselseitig vorzuwerfen und Ansprüche daraus geltend zu machen.
Unterstützen wir deshalb die Forderung nach Beendigung der unseeligen rückwärtsgewandten Kriegsschulddebatte 90 bzw. 65 Jahre nach den beiden Weltkriegen. Und: Erinnern wir uns vorrangig wieder an den Teil unserer Geschichte, auf den wir Deutsche zurecht stolz sein können; knüpfen wir wieder daran an, bauen wir darauf auf – im Interesse einer lebenswerten Zukunft für alle Menschen!
Mit besten Grüßen
Manfred Heinemann
—
















































giftfrei
/ 13. Februar 2012Ein Kommentar, den ich per Email erhielt und unbedingt hinzugefügt werden muss:
Kommentar zum Bericht über die Verfassung von Herrn Heinemann
Zum kurzen Vorverständnis möchte ich ausführen, daß Revolutionen Rückumwälzungen sind; nur die Evolution ist die Weiterentwicklung.
Die Revolutionen sind allesamt spätestens seit der Französischen durch die Rothschilds, die sich über die letzten 3 Jahrhunderte in ihrem Clan vermehrt haben, durch ihre Finanzgewalt angestiftet und gesteuert wurden. Und dies ist bis zum heutigen Tage so.
(Vergleiche A. C. Hitchcock „ Die Rothschild Familienaffaire“ )
Es wurden immer die Völker mißbraucht um ihre Ziele der Weltherrschaft zu erreichen.
Gerade bei der Französischen Revolution gab es eine ganz besonders traurige Gestalt in Form von Robespierre. Der Rechtsanwalt, der die Revolution maßgeblich mit ankurbelte und die Gewaltenteilung für besonders wichtig hielt, hat dies selbst nicht eingeführt und ist mit diesem Fehler selbst aufs Schafott gekommen, durch die Helfershelfer, derer die die Revolution angestiftet haben um letztendlich das Volk fein brav aus den Machtbefugnissen herauszuhalten.
In den Monarchien wurden die Verfassungen ebenfalls durch das Volk gesetzt. Zu diesem Volk gehörten aber nur die Monarchen und ihresgleichen.
Alles andere waren Untertanen und das nicht nur leibeigene Bauern, sondern auch freie Bürger.
Die Nationalversammlung der Pauluskirche, die die Paulskirchenverfassung geschaffen hat, war also nicht im geringsten das monarchische Volk, aber auch nicht das Volk, wie man es heute bezeichnet, nämlich die freien Bürger vom Besitzer des Großunternehmens über den Mittelstand, die Intelligenz, die freien Handwerker, Bauern, die Angestellten und Arbeiter.
Eine Verfassung ist für eine Demokratie, also Volksherrschaft, selbstverständlich ein Organisationsstatut, auf dem weitere Gesetze aufbauen. Die Verfassung, also ohne die Einsetzung des Souveräns, bleibt ein Grundgesetz, wird aber zur Verfassung, wenn es der Souverän in Kraft setzt.
In der Monarchie, (Deutsches Reich 1871) waren es die Fürsten, in der heutigen Zeit ist es das oben beschriebene Volk.
In der Verfassung müssen nicht nur die Rechte festgehalten werden, sondern auch die Pflichten. Ein Staat ist auf 3 Elementen aufgebaut, das Staatsvolk, das Staatsgebiet und die Staatsgewalt. Somit kann ein Staat nicht von einer fremden Macht erstellt werden, sondern die fremde Macht kann diesem Staatsgebiet nur seine eigenen Gesetze diktieren, siehe das Deutsche Reich seit 1919 bis dato.
Das in die Hand nehmen des eigenen Schicksals durch das Volk ist letztendlich die Übernahme der Herrschaftsgewalt im Staat.
Ein freigelassener Sklave hat in der griechischen Demokratie nicht zum Volk gehört.
1848 haben die Liberalen durch ihre ungeheuerlichen Forderungen die Paulskirchenversammlung gesprengt. Die Liberalen, die sich dann ab spätestens 1890 Zionisten nannten und den jüdischen Glauben nur als Tarnung benutzten. Und genau von diesen Leuten sollte der damalige preußischen König 1871, mag er arrogant und hochkotzig gewesen sein, wie er wollte, sich nicht krönen lassen.
1776 wurde im Auftrag von Rothschild der Club der Illuminaten von Adam Weißhaupt gegründet, der darauf hin die Freimaurerei unterwanderte, da dieser Geheimbund letztendlich von den Mächtigen der Welt beherrscht wurde und sie dadurch schnellstmöglich an die Schaltstellen der Welt kommen konnten. So haben sie auch von Anfang an die SPD unterwandert, die Bismarck deswegen mit seinen Sozialistengesetzen belegt hat, obwohl er für die Arbeiter Sozial- und Rentenversicherung eingeführt hat.
Eine rechtsstaatliche Regierung gab es seit dem 29.11.1918 nicht mehr.
Sollte es außerhalb des Wissens sein, möchte ich hier noch einmal klar darauf hinweisen, daß sich Hitler auf der Grundlage der Weimarer Verfassung, die niemals vom Volk bestätigt wurde, mit der Hilfe der Zentrumspartei, die jetzige CDU, in den Sattel geschwungen hat und danach mit Ermächtigungsgesetz weiter regiert hat. So konnte auch unter Dönitz keine rechtsstaatliche Regierung entstehen. Die Verfassung, die 1948 von über 2000 Deutschen gesetzt wurde und letztendlich am 07.10.1949 in Kraft trat, wurde ebenfalls niemals vom deutschen Volk bestätigt. Diese Verfassung, das GG sowie die Bayerische Verfassung von 1946 sind Schwestern. Sie haben ihre Geburt in Jalta und London 1944 erlebt, sind also allesamt reine Besatzungsvorschriften (Grundgesetze), um den Artikel 43 HLKO zu entsprechen.
Weitere Ausführung spare ich mir hier und stelle nochmals meine Rechtsgrundlagen an, die ich seit 2 Jahren in Umlauf gebracht habe und die immer wieder erfolgreich übersehen werden.
Viele Menschen machen sich viele Arbeit und nicht wenige Menschen davon meinen dies auch ehrlich und aufrichtig, aber warum muß man ein Rad neu erfinden, wenn man doch auf das Wissen von Aristoteles, Machiavelli, Montesquieu, Jelinek und vielen anderen zurückgreifen kann.
Also Gut Denken, Gut Reden, Gut Handeln.
Olaf Thomas Opelt
Staatsrechtlicher Bürger der DDR
Reichs- und Staatsangehöriger
Mitglied im Bund Volk für Deutschland
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