Konvolut zu: Staatsgeheimnis Bankrettung // Fall Mollath // Scheindemokratie in DE

Offener Brief / S&G 10-12 / Staatsgeheimnis Bankenrettung

Stimme und Gegenstimme – Handexpress

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

zusammen mit der Weiterleitung des Offenen Briefes von Herrn Thiesbrummel mit vielen aufschlußreichen Informationen über den Zustand der deutschen „Justiz“ (Justiz=Rechtspflege!), hier gleich die letzten Ausgaben der S&G mit der Bitte auch um Ausdruck und Verteilung im persönlichen Umfeld.

Passend dazu die bei ARTE am Dienstag 26. Februar 21.47 Uhr gezeigte 52minütige Dokumentation von Harald Schuhmann zum Thema:
Staatsgeheimnis Bankenrettung
http://videos.arte.tv/de/videos/staatsgeheimnis-bankenrettung–7340782.html

50 Milliarden Euro in Griechenland, 70 Milliarden Euro in Irland, 40 Milliarden Euro in Spanien – ein Eurostaat nach dem anderen sieht sich gezwungen, seine Banken mit gigantischen Summen zu stützen, um damit die Verluste auszugleichen, die den Geldhäusern aus faulen Krediten entstanden sind. Aber wohin gehen die Milliarden eigentlich? Wer sind die Begünstigten? Mit dieser einfachen Frage reist der preisgekrönte Wirtschaftsjournalist und Sachbuchautor Harald Schumann quer durch Europa und bekommt verblüffende Antworten. Die Geretteten sitzen – anders als häufig vermittelt und von vielen angenommen wird – nicht in den ärmeren Eurostaaten, sondern hauptsächlich in Deutschland und Frankreich. Ein großer Teil des Geldes landet nämlich bei den Gläubigern der Banken, die gerettet werden wollen oder müssen. Und obwohl diese Anleger offenkundig schlecht investiert haben, werden sie – entgegen aller Logik der freien Marktwirtschaft – auf Kosten der Allgemeinheit vor jeglichen Verlusten geschützt. Warum ist das so? Wer bekommt das Geld? Eigentlich simple Fragen, die aber den Kern der europäischen Identität berühren.
Harald Schumann gelingt es auf seine eigene, unnachahmliche Weise, dieses komplizierte Thema jedermann verständlich zu machen. Und er vertritt ebenso kenntnisreich wie beherzt seine Meinung. „Staatsgeheimnis Bankenrettung“ ist der leidenschaftlichste Film, der je zur Bankenkrise gemacht wurde.

So ist das in der als „Demokratie“ verkleideten Plutokratie:

Der (legitime) Souverän, das Volk, hat kein Recht zu erfahren, wer genau die mit seinen ihm abgepreßten „Steuer“-Milliarden „geretteten Investoren“ sind (die nicht gewählten Entscheider), in deren Tresore die nichts zu entscheiden habenden „Gewählten“ sein sauer verdientes Geld schaufeln; ein „undurchsichtiges und kompliziertes Clearing-Verfahren“ sorgt dafür, daß die Initiatoren dieses gigantischen Raubzugs, die Anteilseigner der Banken, „nach geltendem Recht und Gesetz“ anonym bleiben dürfen (siehe Anlage).

Die Dokumentation zeigt, daß diese vom „Gesetz“ in ihrer Anonymität geschützten „privaten Investoren“ so mächtig sind, daß sie:

  1. selbst die „Gesetze“ machen (lassen) – zum Nutzen weniger, zum Schaden vieler und
  2. die Regeln der freien Marktwirtschaft nach Belieben außer Kraft setzen, wenn es ihnen nützt.

Also:  Wenn die „Staats-ange-Hörigen“ keinen Bock mehr haben auf lebenslängliche Frohn und Schuldknechtschaft bis zum Ende der Welt, sollten sie erkennen, daß kein Weg daran vorbeiführt, sich aus der Zwangsbürgschaft für das „schuldengedeckte“ Fiat-Money und für die von den Bank(st)ern und deren politischen Handlangern künstlich erzeugten betrügerischen „Staats“schulden, „Bankenrettungsschirme“, ESM, „Fiskalunion“, etc., herauszuwinden.

Hier noch ein gut erklärendes Videos zur Änderung der GVO am 1.8.2012 von unserem „Franken“:

Und – ebenfalls von unserem „Franken“ – ein Video zum Thema „Lebensversicherung“:

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Heinemann

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Am 28.02.2013 23:49, schrieb Johannes Thiesbrummel:

Johannes Thiesbrummel – Offener Brief – Weiterleitung erwünscht

daemokratie

wahl-2013
  • Garantie der Grundrechte jedes Einzelnen gegenüber dem Staat, gegenüber gesellschaftlichen Gruppen (insbesondere religiösen Gemeinschaften) und gegenüber anderen Einzelpersonen
  • Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit

Ohne Gewaltenteilung existiert somit keine Demokratie, und in Folge auch kein Rechtsstaat. Regierungskriminalität und Korruption sind Mangels derselben Tür und Tor geöffnet. Verbrecher sind Verbrecher und ein Land ohne rechtsstaatlichePrinzipien wird stets von Verbrechern/Stasis regiert.

Gewaltenteilung – was ist das, was soll sie und wie steht es mit ihr in unserem Land ?

deutscher richterbund

Die Exekutive hält derzeit die Gerichte und Staatsanwaltschaften in vielfältiger Abhängigkeit.

Über Einstellungen und „Beförderungen“ von Richtern und Staatsanwälten entscheidet in vielen Bundesländern der Justizminister allein. Personal- und Sachmittel weist der Finanzminister zu und streicht sie wieder nach Haushaltslage.
Der im Grundgesetz verbriefte Anspruch des Bürgers auf Justizgewährung, auf Zugang zur Justiz, ein faires Verfahren, eine zügige Entscheidung und die Möglichkeit eines Rechtsmittels bleibt dabei immer mehr auf der Strecke.

Fall Mollath: Augsburger Staatsanwaltschaft lehntErmittlungen ab

Marcus Klöckner 27.02.2013

juergen rothAnwältin zeigt sich empört und fragt, „wann endlich nach Gesetz und Recht entschieden“ wird

Die Staatsanwaltschaft in Augsburg hat entschieden, dass sie keine Ermittlungen gegen Dr. Klaus Leipziger und Amtsrichter E. einleiten wird. Gegen Leipziger und Amtsrichter E. hatte Rechtsanwalt Gerhard Strate, der Mollath vertritt, am 4. Januar eine Strafanzeige wegen des Verdachts der schweren Freiheitsberaubung gestellt.

Strate, der für das Wiederaufnahmeverfahren zuständig ist, ist der Überzeugung, dass die Anordnungen zur Unterbringung von Gustl Mollath eindeutig den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts widersprachen und damit verfassungswidrig seien.

Im Februar 2005 war Gustl Mollath von Polizisten noch vor dem Gerichtsurteil in die forensische Psychiatrie in Bayreuth gebracht worden – und das gegen seinen Willen. Dabei soll es zu einer Beobachtung von Mollath rund um die Uhr gekommen sein. Die Augsburger Staatsanwalts will nun nach „Prüfung“ der Strafanzeige zu dem Ergebnis gekommen sein, dass keine „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfolgbareStraftaten der angezeigten Personen“ gefunden wurde.

Zum einen hat der Strafrichter nicht gegen die Verfassung verstoßen. Insbesondere hatte er weder eine, die Menschenwürde verletzende sogenannte Totalbeobachtung des Anzeigeerstatters angeordnet, noch hatte sich der Anzeigeerstatter, abweichend von dem, der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde liegenden Fall, generell gegenüber dem Amtsgericht geweigert, an einer Exploration mitzuwirken.

Zum anderen ist für einen Richter nicht jede unrichtige Rechtsanwendung, sondern nur ein offensichtlicher Willkürakt und zugleich elementarer Rechtsverstoß strafbar. Ein solcher liegt nicht vor. Insbesondere hat der Strafrichter bei seinen Entscheidungen auch nicht die Anforderungen an die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme missachtet.

Presseerklärung der Staatsanwaltschaft

Dabei beruft sich die Staatsanwaltschaft auf eine Begründung, die es in sich hat. Laut Augsburger Staatsanwaltschaft habe Mollath es zwar abgelehnt, sich von dem zuständigen Sachverständigen begutachten zu lassen, aber Mollath habe nie explizit in seinen Beschwerden zu den Beschlussfassungen erklärt, sich generell einer Untersuchung zu verweigern. Aufgrund der angeblichen nicht expliziten Weigerung Mollaths, sich beobachten zu lassen, habe der zuständige Richter keinen Anlass gesehen, sich mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Frage einer Totalbeobachtung, „die im Übrigen in keinen der beiden Beschlüsse angeordnet war…zu befassen“, heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft.

Doch die Staatsanwaltschaft geht mit ihrer Begründung noch ein Stück weiter. Der im Raum stehende Vorwurf stader Rechtsbeugung sieht die Behörde als nicht gegeben an. „Da die Einordnung der Rechtsbeugung als Verbrechenstatbestand die Schwere des Unwerturteils indiziert und eine Verurteilung kraft Gesetzes zur Beendigung des Richterverhältnisses führt, ist es mit dieser gesetzlichen Zweckbestimmung nicht zu vereinbaren, jede unrichtige Rechtsanwendung und jeden Ermessenfehler in den Schutzbereich dieser Norm einzubeziehen.

Rechtsbeugung begeht deshalb nur der Amtsträger, der sich bewusst in schwerwiegender Weise vom Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz, an seinen eigenen Maßstäben ausrichtet“, schreibt die Augsburger Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handele es sich bei der Behauptung, Amtsrichter E. habe bei seinenBeschlussfassungen bewusst das Bundesverfassungsgericht missachtet, um Spekulation.

Auch in Bezug auf Leipziger argumentiert die Staatsanwaltschaft, dass der Klinkchef sich nichts hat zuschulde kommen lassen, da Mollath ihm gegenüber, genauso wie gegenüber anderen Mitarbeitern der Klink, Angaben gemacht und sich eben nicht völlig der Beobachtung entzogen habe. So sei es zwar zutreffend, dass Mollath von Beginn der Unterbringung an geweigert habe, sich explorieren zu lassen, aber Mollath habe sich gegenüber dem Klinikpersonal zu den Umständen der Festnahme und zu seinen Essensgewohnheiten geäußert. Diese „Einlassungen“ von Mollath wertet die Staatsanwaltschaft offensichtlich trotz der grundsätzlichen Weigerungs Mollaths an der Exploration als „freiwilliges Mitwirken“ an eben dieser.

Des Weiteren habe sich Mollath auch gegenüber Leipziger über die Unterbringung beschwert, außerdem habe er dem Klinikchef gegenüber ausgeführt, dass es ihm während der Festnahme durch die Polizei nicht ermöglicht worden sei, Gegenstände zur Körperpflege mitzunehmen. Auch diese Äußerungen Mollaths wertet die Staatsanwaltschaft als eine „Mitwirkung“.

Strate kündigt Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft an

Mollaths Anwältin Erika Lorenz-Löblein sagte gegenüber Telepolis, sie habe sich mit mehreren Medizinern über brd-bananen-republikdie Sachlage unterhalten und alle hätten ihr bestätigt, dass „sie die ärztliche Pflicht sehen, sobald ein Explorationsgespräch verweigert wird, den Patienten sofort zu entlassen“. Sie sagte außerdem: „Kein einziger Arzt, mit dem ich gesprochen habe, hat mir bestätigt, dass das Verhalten von Dr. Leipziger in Ordnung gewesen sei.“

Im Hinblick auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft warf Lorenz-Löblein die Frage auf, wann im Fall Mollath nach Recht und Gesetz entschieden werde.

Gerhard Strate hat sich zwischenzeitlich auch zu Wort gemeldet. In einer Pressemitteilung sagt Strate, dass die Entscheidung der Augsburger Staatsanwaltschaft weiterhin die Vorgaben des Bundesverfassungsgrichts missachte:

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Augsburg bedeutet, dass in Bayern auch künftig Beschuldigte, die sich einer psychiatrischen Untersuchung entziehen wollen, für die Dauer von sechs Wochen in psychiatrischen Krankenhäusern eingesperrt werden dürfen, selbst wenn der Beobachtung kein konkretes fallbezogenes Untersuchungskonzept zugrunde liegt, die zwangsweise Unterbringung deshalb auf die Erlaubnis einer vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich untersagten Totalbeobachtung hinausläuft.

Desweiteren heißt es in der Zusammenfassung seiner Antwort auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft:

Diese auf Bayern generell bezogene Aussage rechtfertigt sich damit, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg ihren Ermittlungsauftrag vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz erhalten hat. Auch die jetzt ergangene Verfügung der Staatsanwaltschaft Augsburg wird mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz abgestimmt und von ihr gebilligt worden sein.

Strate gab in der Pressemitteilung außerdem bekannt, dass er heute Beschwerde gegen die Entscheidung der Augsburger Staatsanwaltschaft eingelegt habe. Die Einstellungsverfügung genauso wie seine Beschwerden sollen ab heute Abend unter www.strate.net einsehbar sein.

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foerderung von transparenz
Resümee:
Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, dass sie keine ist. Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wahrheit nichts zu sagen.“…ist ein bekanntes Zitat des Verfassungsrechtlers Hans Herbert von Arnim.
Besonders krass ist es auf Bundesebene entmündigt, obwohl gerade dort die wichtigsten politischen Entscheidungen fallen.“

Ohne Gewaltenteilung existiert keine Demokratie und in Folge auch kein Rechtsstaat. Regierungskriminalität und Korruption sind somit Tür und Tor geöffnet. Verbrecher sind Verbrecher und ein Land ohne rechtsstaatlichePrinzipien wird stets von Verbrechern/Stasis regiert.

Der Preis ist heiß!
System BRD = Ein System legaler Korruption, von dem man profitiert, wenn man dazu gehört.
per Anno!
Immer gut informiert….
clean
Mit freundlicher Empfehlung
Johannes Thiesbrummel
Präventiv am 23.06.04 rechtswidrig im Rahmen von mobbing polizeilich erkennungsdienstlich erfasst- und durch unsere OWL Nazi-Terrorjustiz im Rahmen von organisiertem Prozessbetrug zwecks Förderung des rechtsextremen Terrors vernichteter Unternehmer!
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Johannes Thiesbrummel    Tel.: 05244-902794
Im Erlei 38                        Fax: 05244-904667
33397 Rietberg                 E-Mail:
Thermotechnik@versanet.de

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