Nicht-arabische Ausländer werden derzeit in arabischen Staaten entlassen – und niemand protestiert gegen diese rassistische Diskriminierung. Die Schweizer bekommen politisch korrekt ein islamisches Parlament. Über eine türkische Gruppenvergewaltigung in Worms soll nicht mehr berichtet werden. Die arabischen Freiheitskämpfer vergewaltigen unterdessen Journalistinnen und stellen die Bilder stolz ins Internet. Und unsere Medien verschweigen uns auch, worüber man sich gerade in London aufregt.
liegt in arabischen Staaten zwischen 14 und 20 Prozent. In europäischen Ländern wie Griechenland, Spanien, Portugal, Irland und vielen anderen Staaten träumt man von solch niedrigen Arbeitslosenquoten. Was würde wohl geschehen, wenn die Griechen oder Spanier alle Nicht-Europäer entlassen würden und Arbeitsplätze nur noch mit Europäern besetzen würden? Den Aufschrei würde man wohl weltweit hören. Aber wenn islamische Staaten sich so verhalten, dann ist das offenbar völlig in Ordnung. Schließlich sind wir doch unendlich tolerant. Wir klatschen, wenn die großen islamischen Organisationen jetzt beispielsweise in der Schweiz eine Parallelregierung aufbauen wollen. In der Schweiz soll für die 400.000 dort lebenden Muslime ein eigenes Parlament geschaffen werden. Und wählen dürfen nur Muslime. Schweizer Nicht-Muslime werden so diskriminiert. Stellen Sie sich einmal vor, wir würden in den Herkunftsstaaten der Schweizer Muslime ein eigenes Parlament nur für Christen oder Juden oder Atheisten einfordern – die Reaktion wäre mit Sicherheit ebenso gewaltig wie gerade erst wieder nach dem versehentlichen Verbrennen von Schriften aus dem Umfeld des Islam-Erfinders Mohammed in Afghanistan. Wir sind halt tolerant.
Muslime haben im Februar 2011 ganz offiziell – mal wieder – öffentlich mehrere Hundert christliche Bibeln verbrannt. Beispielsweise in der Islamischen Republik Iran. Das geschieht ja jeden Tag. Muslime sind stolz darauf, wenn sie Bibeln verbrennen. Und was passierte? Wie üblich – nichts! Kein amerikanischer Präsident, kein europäischer Politiker, kein muslimischer oder christlicher Führer regte sich darüber auf. Wir empfinden das inzwischen als völlig »normal«. Wenn junge Muslime im deutschsprachigen Raum in das Taufbecken einer Kirche urinieren und den Altar mit Fäkalien beschmieren (etwa in der Schweiz) – dann ist das angeblich irgendwie cool. Und ein wahrscheinlich ziemlich rückständiger und eher spießiger Brüsseler Pfarrer ließ seine Kirche von der belgischen Polizei räumen, nachdem viele Afghanen sie wie selbstverständlich als Toilette missbrauchten. Selbstverständlich wurden die islamischen Kirchenschänder nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wie jener vereinzelt handelnde Deutsche, der einige Koranverse auf Toilettenpapier druckte. In islamischen Staaten zünden Muslime wie selbstverständlich christliche Kirchen an, wenn sie sich von Christen beleidigt wähnen. Dafür müssen wir heute natürlich vollstes Verständnis haben. Im islamischen Malaysia haben Christen in vorauseilendem Gehorsam in ihren Bibeln das Wort »Gott« durch das Wort »Allah« ersetzt. Und die islamische Regierung hat dann mehr als 35.000 christliche Bibeln beschlagnahmen lassen und wollte sie verbrennen, weil Christen eben nicht das Wort »Allah« für Gott verwenden dürfen. Einen Aufschrei gab es nicht. Wir schauen auch weg, wenn unsere Kirchen geschändet werden wie in Duisburg. Nein, nicht einmal. Immer wieder. Evangelische und auch katholische Kirchen. Und auch nicht nur in Duisburg. Wir brauchen jetzt Sicherheitsglas vor den Fenstern von Kirchen – und die »Tagesschau« berichtet nicht darüber. »Fick deinen Gott« sagen Ausländer jetzt zu unseren Pfarrern. Und wir schauen weg. Das ist politisch korrekt.
helfen. Die Patientin hatte nach einer Brustkrebs-Operation gräßliche Schmerzen im rechten Arm zurückbehalten. Die Chirurgen vermuteten eine Tochtergeschwulst, aber sie konnten keine ausfindig machen. Der Psychotherapeut diagnostizierte eine Hysterie, aber er konnte sie nicht heilen.
Erst nachdem die Frau in die Schmerzklinik von Seattle, einem Spezialinstitut der Universität im amerikanischen Bundesstaat Washington, eingeliefert worden war, ließ sich das Rätsel erklären. Ein Team von Schmerzspezialisten – Fachärzte für Anästhesie, Nervenchirurgie, Strahlenbehandlung, Orthopädie und Psychiatrie – stellte nach langwierigen Untersuchungen fest, daß ein Armnerv durch Röntgenbestrahlung lädiert worden war. Die Wissenschaftler töteten den Nerv durch eine Alkoholinjektion ab: Die Patientin war geheilt.
Als der Anästhesie-Fachmann Dr. John J. Bonica unlängst diesen Erfolg verkündete, warnte er zugleich vor übertriebenen Hoffnungen: “Nur jeder zweite schmerzkranke Patient kann geheilt werden.” Schon als großer Fortschritt müsse gelten, wenn man bei der anderen Hälfte der Klinikpatienten, die unter schweren, lang anhaltenden Schmerzen zu leiden haben, die Qual “nur ein kleines bißchen lindern” könne.
Das Bekenntnis des Mediziners verdeutlichte, daß die Ärzte noch immer Mühe haben, zu vollbringen, was Hippokrates vor 2300 Jahren als “göttlich Werk” bezeichnete: “den Schmerz zu stillen”.
Wohl können Ärzte todkranken Krebspatienten heute mit hochwirksamen Medikamenten, etwa Opium-Abkömmlingen, Linderung verschaffen; wohl halten Apotheken mittlerweile Mittel gegen Zahnweh im Dutzend feil. Aber immer wieder begegnen die Ärzte merkwürdigen Formen menschlicher Pein, gegen die es keine Dauerhilfe gibt – ebensowenig wie es bis heute eine allgemein anerkannte, wissenschaftlich gesicherte Erklärung für die vielfältigen Schmerzformen gibt. Der Schmerz, das trivialste und zugleich penetranteste menschliche Unlustgefühl, ist noch immer ein Geheimnis.
Einer der einleuchtendsten, aber vordergründigen Deutungsversuche interpretiert den Schmerz als “bellenden Wachhund der Gesundheit”. Aber in dieser Funktion offenbart der Schmerz auch alle Intelligenzschwächen eines Köters: Er verbellt Banalitäten wie Hühneraugen mit einem Aufwand, der in krassem Mißverhältnis zur Ursache steht. Andererseits entgeht ihm die Ansiedlung von Tuberkelbazillen im Körper, und er verschläft auch in der Regel das Anfangsstadium eines Magenkrebses.
Schließlich verfolgt der Wachhund eine falsche Fährte bei inneren Erkrankungen, die durch Schmerzen an einer entfernten Hautstelle (“projizierte Schmerzen”) in Erscheinung treten. So kann eine Gallenblasenerkrankung sich wie Rheuma der Rückenmuskulatur äußern oder ein Herzleiden eine Nervenentzündung des linken Armes vortäuschen – Sonderbarkeiten des Schmerzes, die der Berliner Chirurg August Bier einst als “Irrtümer der Seele” apostrophierte.
In der Sprechstunde begegnen die Ärzte deshalb dem Schmerzreport der Patienten zumeist nachsichtig nickend mit branchenüblicher Skepsis. Sie ist freilich auch schon deshalb angebracht, weil die Schmerzempfindung nicht exakt mitgeteilt, sondern nur mehr oder weniger anschaulich umschrieben werden kann – mit Vokabeln wie stechend, reißend, bohrend, ziehend, klopfend, tobend, dumpf oder scharf**.
“Man ringt nach Ausdrücken”, so schildert der Bremer Mediziner Professor Karl Stoevesandt seine Praxiserfahrung, “aber dem Arzt hilft das gar nichts, noch viel weniger, wenn der Patient es mit Sätzen versucht, die beginnen mit ‘Es ist, wie wenn…’ und dann folgt eine Vorstellung, die jeder erfahrbaren Wirklichkeit entbehrt (,wie wenn eine Blutader in der Leber geplatzt wäre’). Das Bild … sagt nur, daß es dem Menschen da oder dort erheblich weh tut.”
Wenn die Wissenschaftler versuchten, das Wesen des Schmerzes zu erfassen, gerieten sie nicht selten in eine ähnlich ungewisse Situation. Fest stand, daß Schmerz durch verschiedene Reize, wie Druck, Stich, Hitze, Kälte, elektrischen Strom oder Chemikalien, zu erzeugen ist. Aber kontrovers war bereits die im vergangenen Jahrhundert aufgestellte Theorie, daß der Schmerz zustande komme, wenn Nerven gezerrt oder gedehnt werden.
Das mochte zwar für Darmkoliken zutreffen, schien aber gänzlich unwahrscheinlich als Erklärung der mit Todesangst verbundenen Angina-pectoris-Schmerzen (die durch Sauerstoffmangel entstehen, wie später entdeckt wurde). Noch verwirrender wurde das Problem, als Forscher sogenannte Schmerzstoffe als Auslösefaktoren verdächtigten.
Die Beobachtung, daß sich bei einem Schlag gegen das Schienbein beispielsweise der Schmerz von der Reizstelle aus nach verschiedenen Seiten ausbreitet, hatte die Vermutung nahegelegt. Erst glaubten die Wissenschaftler, es handele sich um ein Gewebegift, das bei krankhaften Prozessen im Körper in verstärktem Maße erzeugt wird: das Histamin. Aber wenn sich die Wissenschaftler im Selbstversuch Histamin einspritzten, verspürten sie nur ein Jucken.
“Dann”, so berichtet der Medizinschriftsteller Dr. Friedrich Deich, “nahm man sich das Azetylcholin vor, das bei der nervösen Erregung mitwirkt. Aber Azetylcholin verursacht überhaupt keine Reizempfindung. Schließlich kam man auf den Gedanken, beide Stoffe zu mischen, und siehe da, die Mischung von Histamin und Azetylcholin verursacht noch in millionenfacher Verdünnung heftige Schmerzen.” Es schien, als sei der Schmerz ein rein physiologisches Geschehen – und damit meßbar wie der Blutdruck oder der Säuregehalt des Magensaftes.
Vermeintlich schon dabei, den Schmerz in direktem Zugriff erfassen und erklären zu können, gingen kurz nach dem Zweiten Weltkrieg Mediziner sogar dazu
über, sogenannte Dolorimeter – dolor (lat.) = Schmerz -, eine Art von Schmerzskalen, zu entwickeln.
Damit glaubte man den Schmerz meßbar machen zu können: Die Forscher leiteten sich einen dosierbaren Hitzestrahl auf die Stirn, dessen Temperatur allmählich verstärkt wurde. 22mal konnten die Tester dabei deutlich eine Steigerung des Schmerzempfindens wahrnehmen, dann blieb die Schmerzintensität unverändert.
Jeweils zwei Schmerzgrade faßten sie zu einer Einheit (“Dol”) zusammen, so daß das Dolorimeter insgesamt zwölf Schmerzstufen aufwies, die jeweils einer bestimmten Temperatur entsprachen.
Um festzustellen, wieviel Dol ein schmerzgeplagter Patient hat, leiteten die Ärzte den Hitzestrahl beispielsweise auf die Stirn von Migräne-Kranken. Sobald der künstlich erzeugte Schmerz nach Meinung des Kranken die Intensität des natürlichen Migräne-Schmerzes erreichte, leiteten die Ärzte von der Temperatur des Hitzestrahles die Schmerzstärke ab. So ermittelten sie für Migräne fünf Dol, für Zahnschmerzen ein bis zwei Dol.
Es war ein abwegiger Versuch, den Schmerz zu objektivieren. Der Mainzer Psychiater und Neurologe Dr. Heinrich Kranz in seinem vielbeachteten Buch “Über den Schmerz”: “Wir kommen seinem Sinn nicht nahe genug, wenn wir ihn rein biologisch und dabei auch noch ganz isoliert für sich betrachten.” Man könne dem Schmerz nur gerecht werden, “wenn man all seine Bezüge zur Gesamtperson berücksichtigt”.
Das US-Militär macht Ernst mit seinen Plänen zum Einsatz von Energiewaffen. Eine Mikrowellen-Kanone, die bei Menschen unerträgliche Schmerzen verursacht, soll künftig in Krisengebieten – etwa im Irak – Demonstranten und potentielle Angreifer in Schach halten.
Eigentlich müsste der “Sheriff” schon längst im Irak für Ruhe und Ordnung sorgen, wären die Pläne des US-Militärs wahr geworden. Ihnen zufolge sollte das “Active Denial System” – auch “Projekt Sheriff” genannt – im Juli 2005 an die Truppen im umkämpften Zweistromland ausgeliefert werden. Doch erst jetzt hat das US-Militär erstmals eine funktionsfähige Version der Waffe vorgestellt, die nun spätestens 2010 zum Einsatz kommen soll.
AP
“Active Denial System”: Mikrowellen gegen potentielle Angreifer und Demonstranten
Hinter dem harmlos klingenden Namen “Active Denial System” (ADS) verbirgt sich ein Waffensystem, das über eine flache Antenne gebündelte Mikrowellen aussendet. Menschen, die von den Strahlen getroffen werden, sollen brennende Schmerzen erleiden – als stünden sie in Flammen.
Zwei Soldaten und zehn Reporter durften das jetzt am eigenen Leib erfahren: Sie haben sich bei der Präsentation auf der Moody Air Force Base im US-Bundesstaat Georgia freiwillig als Ziele zur Verfügung gestellt. Einer der Journalisten berichtete anschließend von heftigen Schmerzen. Das Gefühl habe an einen Hitzestoß aus einem heißen Ofen erinnert. Er habe sofort Deckung gesucht – trotz mehrerer Schichten warmer Winterkleidung.
Georg Schramm erklärt die Mikrowellen-Kanone namens Silent Sheriff
SPIEGEL Online:
Das US-Militär macht Ernst mit seinen Plänen zum Einsatz von Energiewaffen. Eine Mikrowellen-Kanone, die bei Menschen unerträgliche Schmerzen verursacht, soll künftig in Krisengebieten – etwa im Irak – Demonstranten und potentielle Angreifer in Schach halten http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,462187,00.html
Schirinowski droht mit “Russischen Geheimwaffen”..
da gehts zu, da fligen die Emotionen hoch
Schirinowski Schlägerei Russland
Auseinandersetzung in russischen Duma (Parlament) zwischen Wladimir Wolfowitsch Schiriniwski und einem judisch stämmigen angeblichen Spion der USA.
Schirinowski ist Chef der Liberal Demokratischen Partei Russlands (LDPR).
Gemäß UN-Menschenrechtsbeschluss herrschen in der BRD Menschenrechtsverbrechen
Richter, Staatsanwälte und Politiker sind demnach aktiv an Verbrechen gegen die Menschenrechte beteiligt
Die Verbrechen von BRD-Politikern und von zahlreichen Verfolgungs-Richtern sind alleine schon deshalb so verwerflich, schlimm und höchst verbrecherisch, weil diese System-Vertreter den Menschen eine Rechtsstaatlichkeit vortäuschen, wo es in Wirklichkeit nur ein despotisches Verfolgerregime gibt. Das Grundgesetz wurde beispielsweise derart vergewaltigt, dass das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Wissenschaft de facto abgeschafft wurden. Da sich die Bundesrepublik aber der UN-Menschenrechts-Charta feierlich unterworfen hat, macht sie sich unentschuldbar schuldig, fortgesetzt die Menschenrechte zu verletzen.
Die BRD-Systempolitiker werden nicht müde, beispielsweise die syrische Regierung anzuklagen, die Menschenrechte zu verletzen: “Das syrische Regime hat nach Einschätzung einer UN-Kommission schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Dazu gehörten willkürliche Verhaftungen,” [1] tönt es aus allen Systemrohren und Politiker-Kehlen.
Als würden in der BRD nicht massenhaft Menschen willkürlich verhaftet werden. Ein wahres Wort zu Auschwitz und Juden, und du verschwindest hinter Gitter. Mit ein wenig Pech, sogar für den Rest deines Lebens, wie das Beispiel Horst Mahler zeigt. In der BRD werden massenhaft Unschuldige aus politischen Gründen verurteilt, viel mehr als beispielsweise in China.
Der staatliche Rundfunksender SWR (SWR-Info) übte sich in der Kunst der Chuzpe mit der Behauptung, in der BRD würden die Menschenrechte gemäß Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen garantiert, nämlich: “Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.” [2]
Natürlich besitzen die nationalgesinnten Menschen in der BRD keine, bestenfalls nur ganz geringe Menschenrechte. Die linke TAZ beweinte beispielsweise das Schicksal der Kurden in der Türkei, weil man ihnen das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung verweigere und sie wegen Äußerungen in die Gefängnisse werfe: “Prominenteste Opfer in den letzten Wochen waren der Verleger, Journalist und Menschenrechtler Ragip Zarakolu und die Professorin Büsra Ersanli.” Die Türkei benutze Anti-Terrorgesetze zur Unterdrückung einer freien Meinungsäußerung, so die “freiheitliche” TAZ. In der Türkei tobe: “der Missbrauch der Antiterrorgesetze zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit. Die Antiterrorgesetzgebung der Türkei ist absichtlich so vage gehalten, dass man je nach politischer Opportunität fast jeden danach anklagen kann.” [3]
Dieselbe TAZ findet es richtig, dass in der BRD freie Forscher und Menschen, die über die jüngste Geschichte sowie über das Programm der Machtjuden wahrheitsgemäße Aussagen machen, massenweise unter dem Vorwand des Gummiparagraphen 130 StGB (Volksverhetzung) verhaftet und jahrelang eingesperrt werden. Was soll denn volksverhetzerisch an der wissenschaftlich bewiesenen Tatsache sein, dass es sich beispielsweise bei der Behauptung, im Konzentrationslager Dachau seien Menschen massenhaft vergast worden, um eine Lüge handelt? Was soll denn an der Frage volksverhetzerisch sein, welches NS-Urteil richtig ist, das von Berlin (Urteil Landgericht Berlin, 8.5.1950, PKs 3/50) oder das von Düsseldorf (Urteil Landgericht Düsseldorf, 30.6.1981, XVII-1/75 S). Das Landgericht Berlin stellte fest: “Das Lager Maidanek, das keine Vergasungsanlage besaß.” Das Landgericht Düsseldorf hingegen beschied: “In Maidanek fanden Massenvergasungen statt.” Aber wer diese Frage öffentlich stellt, geht wegen der in der BRD vergewaltigten Menschenrechte ins Gefängnis.
Bislang war es so, dass die Verfolgungs-BRD ihre Menschenrechtsverletzungen damit kaschierte, dass der Paragraph 19 der UN-Menschenrechtscharta deshalb nicht greifen würde, da dieser “das Leugnen von historischen Fakten” nicht als freie Meinungsäußerung schütze.
Das ist eine Lüge, zumindest seit Juli 2011. Im Rahmen der 102. Tagung des Menschenrechts-Komitees der Vereinten Nationen (11. – 29. Juli 2011 in Genf) hat die Abteilung Menschenrechte der Vereinten Nationen klipp und klar entschieden, dass insbesondere das Bestreiten des Holocaust als schützendes Rechtsgut der freien Meinungsäußerung gelten müsse und nicht verfolgt werden dürfe. Das Komitee fasste für alle Unterzeichnerstaaten der UN-Menschenrechtskonvention, also auch die BRD, Österreich und Schweiz, folgenden verbindlichen Beschluss: “Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.” (Absatz 49., CCPR/C/GC/34)
Mehr noch, dieser Beschluss bezieht sich hauptsächlich auf das Bestreiten der Holocaust-Lügen, denn er verweist explizit auf das französische Verfolgungsgesetz, das eigens wegen Professor Robert Faurisson gemacht wurde. Das Menschenrechts-Komitee der Vereinten Nationen verweist in seiner glasklaren Formulierung mit der Fußnote 166 extra auf das französische Holocaust-Verfolgungsgesetz (Lex Faurisson): “Die sogenannten Erinnerungs-Gesetze wie im Fall Faurisson gegen Frankreich, Nr. 550/93″.
Das heißt klipp und klar. Die nicht mehr zu zählenden Verfolgten in der BRD (jedes Jahr mehr als 10.000), die zahlreichen inhaftierten Aufklärer, die nichts weiter getan haben, als die Wahrheit zu veröffentlichen, sind allesamt unschuldig. Ihre Einkerkerung stellt nach den Buchstaben der UN-Menschenrechts-Charta ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Die verantwortlichen Politiker und Richter müssten demgemäß lebenslänglich hinter Gitter kommen, hätten wir einen Rechtsstaat. Aber vielleicht kommt der Rechtsstaat schon bald.
Das Verbrecherische der Systemparteien wird an folgenden Aussagen der CDU-Regierungspartei deutlich, veröffentlicht am 31. März 2010 auf ihrer Internetseite: “Wir bekennen uns zur Universalität der Menschenrechte, zur Rechtsstaatlichkeit und zur Herrschaft des Rechts in den internationalen Beziehungen und betrachten Menschenrechtspolitik als zentrale Konstante deutscher Außen- und Sicherheitspolitik.“ Damit nicht genug. Es folgt sogar noch eine Steigerung der Verlogenheit und der Heuchelei: „Gedanken- und Meinungsfreiheit und die Freiheit von Diskriminierung sind unveräußerliche Prinzipien unserer Menschenrechtspolitik.“ Und dann bestätigt diese Regierungspartei, dass die BRD die Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen uneingeschränkt anerkennt: „Zusammen mit der ‚Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte’ bilden diese UN-Pakte die ‚Universelle Menschenrechts-Charta’ (Universal Bill of Rights). Diese kann als Basis sämtlicher universeller Normsetzungen im Bereich der Menschenrechte angesehen werden. … Entsprechend lautet ein Kernsatz der Schlusserklärung der Wiener Menschenrechtskonferenz: ‚Alle Menschenrechte sind universell, unteilbar, bedingen einander und hängen miteinander zusammen.’ … Die Implementierung der vertraglich gegebenen, hohen Menschenrechtsstandards in die Praxis wird auch in Zukunft Aufgabe und Ziel unserer Politik sein.”
Diese Vorgangsweisen, wie hier unterstützt von «Touche pas a ma Constitution» sind nichts als Effekte instrumentalisierter Einrichtungen, welche dazu abgestellt wurden die westlichen Kulturen zu zerstören. Es gibt kein Menschenrecht auf öffentliche Religionsausübung.
Die Religions-Freiheiten enden bei der Privatsphäre!
Wir können also ohne Bedenken ein generelles Burka- und Nikab-Verbot aussprechen, was eigentlich auch nicht nötig wäre, denn es gibt kein Recht darauf und ist auch nicht Teil der gewachsenen Kultur West-Europas.
Dennoch wäre solch ein Verbot sinnvoll, denn diese VERKLEIDUNG kann auch kriminell missbraucht werden!
Kenza Drider und Hind Ahmas mit Nikab: Sie wollen das Burkaverbot in Frankreich kippen
Nikab-Trägerin wehrt sich durch alle Instanzen
Barbara Marti / 18. Feb. 2012 – Hind Ahmas wurde gebüsst, weil sie vor einem französischen Gericht nur mit Nikab erscheinen wollte, der nur die Augen frei lässt.
In Frankreich sind bereits mehrere Frauen zu Geldbussen von jeweils etwa 140 Euro (170 Franken) verurteilt worden, weil sie gegen das Burka-Verbot im öffentlichen Raum verstossen haben. Ein Pariser Gericht hat mit Hind Ahmas eine dieser Frauen zu 15 Tagen Staatskunde-Unterricht verurteilt, weil sie die Busse nicht zahlen will. Falls sie wie angekündigt auch den Unterricht verweigert, drohen ihr zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von rund 30’000 Euro (36’000 Franken).
«Die Richter brauchen Staatskundeunterricht»
Hind Ahmas weigerte sich, ohne Nikab, der nur die Augen frei lässt, vor dem Gericht zu erscheinen. Sie durfte deshalb nicht an der Verhandlung teilnehmen. Gegenüber französischen Medien sagte sie: «Die Richter brauchen Unterrichtsstunden in Staatskunde, nicht ich.» Ihren Fall will Hind Ahmas falls nötig bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter ziehen. Sie wird dabei von der Vereinigung «Touche pas a ma Constitution» unterstützt.
Präsidentschafts-Wahlkampf als Plattform
In Frankreich ist das Burka-Verbot im öffentlichen Raum letzten Frühling in Kraft getreten. Seither provoziert die 32-jährige Hind Ahmas, Sprecherin der selbst ernannten Präsidentschaftskandidatin Kenza Drider, die französische Öffentlichkeit. So haben die beiden Frauen im Nikab eine Veranstaltung von Jean-Francois Copé, Generalsekretär der Regierungspartei UMP, besucht.
Drider will den Präsidentschaftswahlkampf im Nikab bestreiten. Sie hat allerdings die nötigen Unterschriften für ihre Kandidatur noch nicht gesammelt.
Frankreich hat europaweit als erstes Land ein Burka-Verbot für den öffentlichen Raum beschlossen. Mittlerweile ist in Belgien ein ähnliches Verbot in Kraft. In den Niederlanden schlägt die Regierung ebenfalls ein Burka-Verbot für den öffentlichen Raum vor.